Kleiner Atom-Sieg

Auf den ersten Blick haben die Konzerne gewonnen. Das Verfassungsgericht erkennt im Atomausstieg, den Merkel nach Fukushima hektisch vorgenommen hatte, in zwei Punkten einen Verstoß gegen das Grundgesetz: Die Abschaltung bis 2022 verhindert, dass Versorger zugesagte Strommengen nutzen können. Zugleich werden Investitionen überflüssig, ohne dass die Versorger einen Ausgleich bekommen. Die Botschaft der Richter: Politik nach dem Motto "Heute hüh, morgen hott" geht nicht. Wirtschaft braucht Planungssicherheit.

Doch werden die Konzerne nur einen Bruchteil der geforderten 19 Milliarden bekommen. Denn im Wesentlichen hat das Gericht den Ausstieg bestätigt. Es betont, dass es sich bei Meilern um Eigentum mit "besonders ausgeprägtem sozialen Bezug" handelt. Hier hat der Staat also großen Spielraum. Zur Art der Entschädigung sagt das Gericht nichts. Das müssen die Konzerne nun mit dem Staat aushandeln. Wie sie auch beim Poker um den Atomfonds auf ihn angewiesen sind. Triumphgeheul der Konzerne verbietet sich, sonst wird aus dem Sieg schnell ein Pyrrhussieg.

(anh)
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