Gewerkschaften und Opposition aufgebracht Streit um Datenaustausch mit den USA

Berlin (RPO). Intime Daten von Bürgern der Bundesrepublik könnten in Zukunft auch von US-Ermittlern betrachtet werden. Denn das Abkommen zum Datenaustausch zwischen den USA und Deutschland im Kampf gegen Terrorismus umfasst auch Daten zur politischen Anschauung, Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder dem Sexualleben von Verdächtigen.

Dies geht aus Artikel zwölf des Abkommens hervor, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Darin heißt es zwar, die Daten, dürften "nur zur Verfügung gestellt werden, wenn sie für die Zwecke dieses Abkommens besonders relevant sind." Es schließt aber nicht aus, dass sich Ermittler Unterlagen ansehen können, "aus denen die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften hervorgeht oder die die Gesundheit und das Sexualleben betreffen."

Das Abkommen wurde bereits am 11. März in Berlin formuliert. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vereinbaren darin mit ihren US-Kollegen einen gegenseitigen Online-Zugriff auf Polizeidaten. Eine ähnliche Vernetzung der Polizeidatenbanken besteht zwischen Deutschland und sechs weiteren EU-Staaten seit 2005. Der umstrittene Absatz wurde aber erst jetzt bekannt.

Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Michael Sommer, kritisierte den Artikel in der Vereinbarung scharf. Es sei ein "Höhepunkt der Unverfrorenheit, dass die Regierung die Gewerkschaftsmitgliedschaft deutscher Bürger an die USA weitergeben kann", sagte Sommer dem "Spiegel". Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz, bezeichnete das Abkommen in dem Nachrichtenmagazin als "Kuckucksei". Sie frage sich, was etwa sexuelle Orientierung mit terroristischen Straftaten zu tun habe. Das Vorstandsmitglied der Linken-Fraktion, Petra Pau, sprach in Berlin von einem "Ding aus dem Tollhaus". Die in der Passage beschriebenen Daten gingen "den Staat nichts an, nicht den deutschen und nicht den US-amerikanischen"."

Der umstrittene Artikel des Abkommens regelt die "Übermittlung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorien". Im zweiten Absatz heißt es dazu: "In Anerkennung der besonderen Schutzbedürftigkeit der in Absatz 1 genannten Kategorien personenbezogener Daten treffen die Vertragsparteien geeignete Schutzvorkehrungen, insbesondere geeignete Sicherheitsmaßnahmen, um diese Daten zu schützen."

(afp)
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