Koalition findet Einigung Erbschaftsteuer - Karlsruhe übernehmen Sie!

Meinung | Düsseldorf · Über ein Jahr hat die große Koalition an der Reform der Erbschaftsteuer herumgedoktert. Und genau so sieht der nun gefundene Kompromiss auch aus: Hier sollte Karlsruhe erneut eingreifen.

 Die Erbschaftsteuer wird reformiert - ob sie den Anforderungen aus Karlsruhe genügen wird, ist noch unklar.

Die Erbschaftsteuer wird reformiert - ob sie den Anforderungen aus Karlsruhe genügen wird, ist noch unklar.

Foto: dpa, jbu tmk fux

Anstatt eine grundlegende Reform der Erbschaftsteuer vorzunehmen hat sich die Koalition auf ein kompliziertes Paket von hohen Steuersätzen und Vergünstigungen verständigt. Großen Unternehmen mit Steuerabteilung kann das egal sein, kleine Unternehmern aber sind noch mehr als bisher auf gute Steuerberater angewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Erbschaftsteuer Ende 2014 gekippt, weil es das Betriebsvermögen in unzulässiger und unklar geregelter Weise gegenüber Privatvermögen begünstigt sah. Ob der jetzt gefundene komplizierte Polit-Kompromiss den Vorgaben der Richtern genügt, ist zweifelhaft. Es wäre keine Überraschung, wenn die Besteuerung von Firmenvermögen wieder in Karlsruhe landet.

Volkswirtschaftlich vernünftig wäre es, ganz auf die Erbschaftsteuer zu verzichten: Sie bedeutet schließlich wie jede Substanzsteuer eine Doppelbesteuerung, die man eigentlich vermeiden will. Das wäre auch fiskalisch vernünftig: Die Erbschaftsteuer bringt gerade mal sechs Milliarden Euro im Jahr. Das ist nicht mal ein Prozent des deutschen Steueraufkommens — und das bei maximalen Verwaltungsaufwand für Fiskus und Betriebe. Nicht umsonst haben einige Länder die Steuer abgeschafft. Doch Schwarz-Rot will auf die Steuer nicht verzichten: Wenn die neue Erbschaftsteuer als Vermögenssteuer angesehen werde, sei ihm das Recht, sagte Sigmar Gabriel am Montag. Die Erbschaftssteuer als nützliche Neidsteuer: eine seltsame Haltung für einen Wirtschaftsminister.

(ath)
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