Pläne von Union und SPD Koalition will TV-Kosten in Miet-Nebenkosten verbieten

Berlin · In Zukunft sollen Millionen Mieter in Deutschland aller Voraussicht nach keine TV-Kosten mehr über die Nebenkostenabrechnung bezahlen müssen. Union und SPD sprachen sich am Dienstag dafür aus, dass die Kosten ab Juli 2024 nicht mehr wie bisher auf die Miete umgelegt werden dürfen.

 Eine Frau vor dem TV (Symbolbild).

Eine Frau vor dem TV (Symbolbild).

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Bislang müssen Mieter zahlen, wenn der Vermieter das so will. Die neue Regelung ist umstritten, Kabelnetzbetreiber wie Vodafone laufen dagegen Sturm. Sie argumentieren, dass Sammelverträge relativ günstig und Einzelverträge auch wegen des Verwaltungsaufwandes etwa doppelt so teuer seien. Grob gesagt acht bis zehn Euro müssen Mieter derzeit pro Monat für einen Kabelanschluss zahlen.

Befürworter der Reform hatten hingegen argumentiert, dass Mieter dann endlich Wahlfreiheit hätten und auch andere TV-Verträge abschließen oder auch ganz darauf verzichten könnten. Zudem entstünde mehr Wettbewerb am Markt, wodurch die Preise von Einzelverträgen sinken könnten.

Nutznießer der Reform ist die Deutsche Telekom, die ihr TV-Kabelnetz vor zwei Jahrzehnten abtreten musste und heute über Telefonkabel und Glasfaserleitungen Zugang zu Haushalten findet. Als Folge der Reform könnte der Bonner Konzern stärker Fuß fassen am Fernsehmarkt.

Der Koalitionskompromiss enthält eine Art Ausnahmeregelung: Wenn neue Glasfaseranschlüsse bis in die Wohnung verlegt werden, darf der Vermieter ein „Bereitstellungsentgelt“ erheben - und zwar maximal 60 Euro pro Jahr pro Wohnung. Dadurch soll die Verlegung von reinen Glasfaseranschlüssen bis in die Wohnungen angekurbelt werden.

Am Mittwoch soll das Kompromisspapier der Regierungskoalition im Wirtschaftsausschuss des Bundestags und am Donnerstag im Plenum angenommen werden - wegen der klaren Mehrheit von Union und SPD in der Volksvertretung gilt grünes Licht für die nun beschlossenen Regeln als sicher. Danach ist bei der Novelle des Telekommunikationsgesetzes der Bundesrat am Zug.

(felt/dpa)
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