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Falsche Klinikrechnungen Kassen beklagen Milliardenschaden

Berlin (RPO). Fehlerhafte Klinikabrechnungen kosten die gesetzliche Krankenversicherung nach eigenen Schätzungen bis zu eine Milliarde Euro pro Jahr. Bei der systematischen Prüfung der Rechnungen habe sich eine Fehlerquote von 43 Prozent ergeben, erklärte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung am Dienstag in Berlin. Die Private Krankenversicherung stimmte in die Klage mit ein. Die Kliniken bestritten dies jedoch.

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Foto: ddp

"Der Vorwurf, die Krankenhäuser würden Schäden in Milliardenhöhe verursachen, ist falsch", erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum. Tatsächlich komme es "zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Krankenhausärzten und Kassen", fügte er an. "Dies ist nicht mit Falschabrechnungen gleichzusetzen."

Unnötige Krankenhausaufenthalte

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung spricht in einem internen Papier von drei Kategorien fehlerhafter Rechnungen: unnötige Krankenhausaufenthalte, unnötig lange Aufenthalte und Kodierfehler. Letzteres bezieht sich auf die Zuordnung der Patienten und ihrer Krankheiten zu den sogenannten Fallpauschalen, nach denen die Kliniken abrechnen. Nach Darstellung der Kassen führt die "nicht sachgerechte Kodierung von Diagnosen und Prozeduren zu überhöhten Rechnungsbeträgen".

Über ihren Medizinischen Dienst ließen die Kassen nach eigenen Angaben zwölf Prozent aller Klinikrechnungen systematisch prüfen. Dabei hätten sich für 2009 bei zwei von fünf geprüften Rechnungen Fehler ergeben. Der Kassenverband berichtete unter Berufung auf den Bundesrechnungshof, dass die Kliniken den Kassen durchschnittlich 1,75 Prozent des Rechnungsbetrags erstatten müssen. Bei Hochrechnungen auf dieser Grundlage ergibt sich den Angaben zufolge die Summe des "potenziellen Gesamtschadens" von rund einer Milliarde Euro. Die Kassen verlangen Sanktionen, falls den Kliniken Fehler nachgewiesen werden.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft lehnt dies ab und verwies darauf, dass es angesichts der komplexen Abrechnungsmethode durchaus Meinungsverschiedenheiten geben könne. "Bei den Abrechnungen mit den Kassen muss aus 10.000 Diagnoseziffern und 20.000 Behandlungsziffern der behandelte Einzelfall dargestellt werden", erklärte Baum. "Vor allem über die Dauer der Behandlungen kommt es zu unterschiedlichen Auffassungen."

"Medizinisch nicht zu erklären"

PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach beklagte ebenfalls Falschabrechnungen und überhöhte Kosten, obwohl die Privatversicherer ein anderes Abrechnungssystem haben. Zum Teil würden Chefarztbehandlungen veranschlagt, obwohl Patienten von ganz normalen Stationsärzten versorgt worden seien. "Es ist häufig so, dass der Chefarzt die Rechnung unterschreibt, ohne dass die Patienten ihn gesehen haben", sagte Leienbach.

Auch die Rechnungen von niedergelassenen Ärzten wecken bei den Versicherern bisweilen Zweifel. "Wir geben pro Kopf in der privaten Krankenversicherung fünf mal so viel für Labormedizin aus wie die gesetzliche Krankenversicherung, das ist medizinisch nicht zu erklären", kritisierte Leienbach.

Hintergrund seien die veralteten staatlichen Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte. "Das eigentliche Problem ist, dass die Gebührenordnung dazu einlädt, alle Spielräume auszunutzen und die Menge auszuweiten", sagte Leienbach. Er forderte Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) dringend auf, die Gebührenordnungen zu novellieren.

(apd/csh/dapd)
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