Gesetz soll noch vor Sommerpause kommen Kabinett verabschiedet Regelung zum Familiennachzug

Berlin · Ab dem 1. August soll 1000 Personen pro Monat aus humanitären Gründen der Zuzug ermöglicht werden. Die Auswahl trifft das Bundesverwaltungsamt. Noch vor der Sommerpause soll der Gesetzentwurf verabschiedet werden.

 Flüchtlinge in Göttingen (Symbolbild).

Flüchtlinge in Göttingen (Symbolbild).

Foto: dpa, spf jst fri

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Regelung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz gebilligt. Ab dem 1. August soll 1000 Personen pro Monat aus humanitären Gründen der Zuzug ermöglicht werden. Die Möglichkeit besteht für Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen. Seit März 2016 ist der Familiennachzug für die so genannten subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt. Der Gesetzentwurf soll als nächstes vom Bundestag beraten und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Humanitäre Gründe sind ausschlaggebend

Bei der Auswahl der 1000 Personen sind humanitäre Gründe
ausschlaggebend. Dazu gehört etwa, wenn die Herstellung der
familiären Lebensgemeinschaft seit langer Zeit nicht möglich
ist, ein minderjähriges Kind betroffen ist, Leib, Leben oder
Freiheit der Angehörigen ernsthaft gefährdet sind oder jemand
schwer erkrankt oder pflegebedürftig ist. Die Auswahl trifft das
Bundesverwaltungsamt.

Ein Kompromiss der Ministerien sieht vor, dass in den ersten
fünf Monaten ein nicht ausgeschöpftes Kontingent von einem Monat auf den folgenden übertragen werden kann.

(eler/Reuters)
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