Flüchtlingspolitik Bundestag beschließt Neuregelung zum Familiennachzug

Berlin · Der Bundestag hat den Familiennachzug für Flüchtlinge neu geregelt. Die Abgeordneten billigten die Neuregelung am Freitag mit 370 Ja-Stimmen, 279 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen.

 Die Abgeordneten des Bundestages bei der Abstimmung zum Familiennachzug.

Die Abgeordneten des Bundestages bei der Abstimmung zum Familiennachzug.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Das Gesetz der großen Koalition sieht vor, dass Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus vom 1. August an wieder Familienangehörige zu sich nach Deutschland holen können. Pro Monat sollen aber bundesweit nur 1000 Angehörige einreisen dürfen.

Derzeit ist der Familiennachzug für diese Flüchtlingsgruppe ausgesetzt - bis auf wenige Härtefälle. Union und SPD hatten 2016 angesichts hoher Asylzahlen beschlossen, dass Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus und eng befristetem Bleiberecht - sogenannte subsidiär Schutzberechtigte - ihre Angehörigen für zwei Jahre nicht nachholen dürfen. Unter ihnen sind viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien.

Die Neuregelung sieht vor, dass ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder demnächst wieder kommen dürfen. Das Gleiche gilt für Eltern von unbegleitet in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlingen. Zusätzlich können Härtefälle geltend gemacht werden, was in der Vergangenheit aber nur sehr wenigen Betroffenen gelang.

Entschließungsanträge von AfD sowie FDP wurden abgelehnt. Die FDP wollte die Abgeordneten von CDU und CSU zwingen, in der Frage der Zurückweisung von Schutzsuchenden an der Grenze Farbe zu bekennen.

(das/dpa)
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