Familiennachzug für Flüchtlinge Mindestens 26.000 Angehörige wollen kommen

Berlin · Das Kabinett will am Mittwoch den Entwurf zum neuen Familiennachzug von Flüchtlingen beschließen. Bereits 26.000 Angehörige haben Terminanfragen an Deutschlands Auslandsvertretungen gerichtet, um ihre Visa-Anträge einzureichen.

 Eine syrische Familie vor einem Asylwohnheim (Archiv).

Eine syrische Familie vor einem Asylwohnheim (Archiv).

Foto: dpa/Patrick Pleul

Die Regierung will am Mittwoch das Gesetz über den künftigen Familiennachzug zu Flüchtlingen ohne dauerhafte Bleibeperspektive auf den Weg bringen. Danach sollen ab August monatlich tausend Angehörige ins Land kommen dürfen. Allerdings liegen bereits 26.000 Anfragen von Familien vor, die bei den deutschen Konsulaten einen entsprechenden Antrag auf ein Visum abgeben wollen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage hervor, die unserer Redaktion vorliegt.

Der Bundestag hatte diese Möglichkeit 2016 ausgesetzt. Union und SPD verständigten sich in den Koalitionsverhandlungen darauf, zumindest tausend Angehörige monatlich nachziehen zu lassen. In einem neuerlichen Kompromiss wurde festgelegt, dass wegen möglicher Anfangsschwierigkeiten in einzelnen Monaten nicht ausgeschöpfte Kontingente bis Jahresende nachgeholt werden können. In diesem Jahr können also insgesamt 5000 Angehörige zu subsidiär geschützten Flüchtlingen kommen. Diese dürfen zunächst nur zeitlich begrenzt bleiben, solange sich die Zustände in ihrer Heimat nicht bessern.

Trotz der Aussetzung ist nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP, die unserer Redaktion vorliegt, die Zahl der erteilten Visa auf dem Feld der Familienzusammenführung seit 2013 um 266 Prozent gestiegen. Zunächst gab es 2014 einen moderaten Anstieg von 44.311 auf 50.564. Im Jahr 2015 stellten deutsche Diplomaten für den Familiennachzug weltweit 72.681 Visa aus, 2016 waren es 103.883 und im vergangenen Jahr bereits 117.992. Insgesamt kamen also seit 2013 bereits fast 390.000 Angehörige über Nachzug-Visa nach Deutschland.

Daraus lässt sich aber über die Zusammenführung von Flüchtlingsfamilien wenig aussagen. Das geht eher aus den regional aufgefächerten Daten hervor. Hier stieg die Zahl für Nachzugvisa an Syrer von 21.376 im Jahr 2015 auf 40.725 im vergangenen Jahr. Darunter befanden sich nur wenige Dutzend Härtefall-Nachzüge zu Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz, die übrigen verfügten über eine bessere Bleibeperspektive.

Für FDP-Innenexpertin Linda Teuteberg ergibt sich aus den Zahlen ein hohes Ausmaß von Familiennachzügen auch jenseits der subsidiär Geschützten und damit eine "konsequente Rückführung als notwendige Kehrseite eines funktionierenden Asylsystems". Nur so könne die "Herkulesaufgabe" gelingen, Hunderttausende zu integrieren, die jetzt schon hier seien und ihre Angehörigen nachholen dürften. Gleichzeitig kritisiert sie die Tausender-Obergrenzen: "Härtefälle lassen sich nicht kontingentieren."

(may-)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort