Niederlage für Fürstenhaus Monaco Bundesgerichtshof stützt Pressefreiheit

Karlsruhe (RPO). Im Streit um die Berichterstattung zum Fürstenhaus in Monaco hat Monegassen-Tochter Charlotte Casiraghi eine Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) erlaubte Bilder und Fotos über die Teilnahme von Charlotte an einem Rosenball. Mit dem Urteil hat der BGH den seit Jahren vor Gericht ausgetragenen Auseinandersetzungen zwischen dem Königshaus von Monaco und den Medien erneut die Pressefreiheit gestärkt.

Charlotte Casiraghi glänzt beim Rosenball 2010
12 Bilder

Charlotte Casiraghi glänzt beim Rosenball 2010

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Die Illustrierte "Bunte" hatte unter dem Titel "Die Party-Prinzessin" im März 2007 über den Rosenball in Monaco berichtet und dabei Charlotte in Wort und Bild in den Mittelpunkt gerückt. Der BGH in Karlsruhe erlaubte die Berichterstattung jetzt in letzter Instanz.

Bemerkungen erdulden

Zur Begründung heißt es, der Rosenball von Monaco stoße "auf großes Interesse jedenfalls eines Teil des Publikums" und sei auch auf Außenwirkung angelegt. Wer an solchen Veranstaltungen teilnehme, müsse die öffentliche Erörterung ebenso dulden wie kommentierende Bemerkungen. Im Übrigen sei Charlotte in durchweg positiv gemeinten Formulierungen dargestellt worden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor einigen Wochen in einem anderen presserechtlichen Streit mit dem Königshaus von Monaco ebenfalls betont, dass Teilnehmer an medienwirksamen Ereignissen nicht gleichzeitig die Berichterstattung darüber untersagen könnten.

Im Fall des Rosenballs erlaubte der BGH auch die Fotoveröffentlichungen von Charlotte. Ein Informationsinteresse sei zu bejahen. Auch wenn die Caroline-Tochter im Mittelpunkt stehe, gehe es doch um die Lebensweise in ihren Gesellschaftskreisen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs stammt vom 26. Oktober 2010, wurde aber erst am Mittwoch in Karlsruhe der Presse bekannt gemacht.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VI ZR 190/08.

(apd/csi)
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