Versicherungsagentur konnte zwei Monate nicht arbeiten PC-Dieb muss zur Strafe Swimmingpool ausheben

Düsseldorf (rpo). So anstrengend kann eine Strafe sein: Weil der jugendliche Einbrecher den entstandenen Schaden bei einem Versicherungsagenten in Hannover nicht erstatten kann, muss er dem Beklauten jetzt einen 24 Quadratmeter Pool ausheben.

Eine klare Win-Win-Situation: Der junge Mann bekommt keine Arreststrafe aufgebrummt und der Versicherungsmakler spart sich die Aussschachtungskosten.

Zur Erklärung: Das Jugendgerichtsgesetz gibt dem Richter die Möglichkeit, Strafen auszusprechen, die der Schadenswiedergutmachung dienen.

Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) weiter berichtet, muss sein 21-Jähriger Helfer eine Geldstrafe zahlen, da Richterin Anke von Janson hier das Erwachsenenstrafrecht anwandte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort