Essener Staatsanwaltschaft Weitere Justizpanne

Essen (RPO). Der Staatsanwaltschaft Essen ist im Herbst 2009 eine weitere Justizpanne unterlaufen. Wie erst jetzt bekannt wurde, musste ein wegen schwerer räuberischer Erpressung verurteilter Mann in Freiheit entlassen werden, weil eine juristische Prüfung versäumt worden war.

 Erst Anfang der Woche war eine Justizpanne der Staatsanwaltschaft bekannt geworden.

Erst Anfang der Woche war eine Justizpanne der Staatsanwaltschaft bekannt geworden.

Foto: ddp, ddp

Oberstaatsanwältin Angelika Matthiesen erläuterte am Donnerstag, dass der Mann nach der Verbüßung einer achtjährigen Haftstrafe dem Urteil entsprechend im Herbst vergangenen Jahres in die Sicherungsverwahrung überführt worden sei. Allerdings hätte diese Maßnahme nach geltendem Gesetz gegen Ende der Haftstrafe nochmals von einem Gericht geprüft werden müssen. "Das aber wurde versäumt", sagte Matthiesen.

Aufgefallen sei dies erst, nachdem der Mann bereits zwei Monate in Sicherungsverwahrung gesessen habe. Daraufhin habe die Justiz ihn am 17. November 2009 unverzüglich freilassen müssen.

Am 20. November habe die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Landgericht Kleve beantragt, ihn wieder in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Eine Entscheidung über den Antrag stehe noch aus, sagte Matthiesen.

Bereits Anfang der Woche war die Essener Staatsanwaltschaft wegen einer Justizpanne in die Schlagzeilen geraten. Ein Sexualstraftäter war freigelassen worden, weil die Behörde eine Frist versäumt hatte.

(DDP/das)
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