Prozess in Nürnberg Anklage fordert lange Haftstrafen für zwei Steinewerfer

Nürnberg · Ein 20-Jähriger und ein 17-Jähriger sollen Steine von einer Autobahnbrücke geworfen und weitere Taten geplant haben. Ihnen werden fünf verschiedene Straftaten vorgeworfen. Einer der Männer soll für fast sechs Jahre ins Gefängnis.

Ein durch Steinwürfe zerstörtes Fahrzeug (Symbolfoto).

Ein durch Steinwürfe zerstörtes Fahrzeug (Symbolfoto).

Foto: dpa/Benjamin Nolte

Im Prozess um Steinwürfe von Brücken auf Autobahnen und einen Zug hat die Staatsanwaltschaft auf mehrjährige Haftstrafen plädiert. Der 20-jährige Angeklagte soll zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt werden, der 17-Jährige zu fünf Jahren, wie ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Neben versuchtem Mord wird den Männern Brandstiftung, Körperverletzung, Sachbeschädigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen.

Die Verteidiger hielten in ihren Plädoyers eine Verurteilung zu zweieinhalb Jahren für den älteren und zu einem Jahr und elf Monaten für den jüngeren Angeklagten für ausreichend. Laut Staatsanwaltschaft zogen die beiden Männer im Mai vergangenen Jahres los, um mehrere Steine gegen eine Regionalbahn auf der Strecke Nürnberg-Bamberg zu schleudern sowie Pflastersteine und Holzpaletten von Autobahnbrücken auf die A3 und die A73 zu werfen.

Die Steinwürfe verletzten einen Mann an Hand und Oberschenkel, als ein Pflasterstein die Windschutzscheibe seines Lastwagens durchschlug. Mehr als ein halbes Dutzend Autofahrer kam mit dem Schrecken davon, als Steine ihre Fahrzeuge trafen oder sie mit ihren Wagen darüberfuhren. Bei einem anderen Lastwagen landete ein Stein im Fußraum der Beifahrerseite, bei einem Auto im Scheinwerferkasten. Insgesamt richtete das Duo einen Schaden von mehreren Zehntausend Euro an.

Der 20-Jährige habe zwar eine „abgrundtiefe Sauerei“ begangen, habe jedoch keinen Tötungsvorsatz gehabt, sagte dessen Anwalt. Der Verteidiger des 17-Jährigen forderte, die Strafe für seinen Mandanten zur Bewährung auszusetzen, da dieser keine Steine geworfen, sondern nur geholfen habe, Holzpaletten auf die Autobahnbrücke zu tragen.

(cpas/dpa)
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