Mikroplastik-Verbot der EU Kein sofortiges Aus für Kunstrasenplätze mit Granulat

Helskinki · Ein mögliches Verbot von Granulat als Füllmaterial für Kunstrasen würde bestehende Plätze nicht sofort treffen. Der Spielbetrieb könnte zunächst fortbestehen, so die die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki.

 Symbolbild

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Foto: dpa/Marc Tirl

Sie wären erst vom Verbotsvorschlag betroffen, wenn die Bestände von bisherigem Füllmaterial aufgebraucht seien. Eine geeignete Übergangsfrist für Plätze mit Mikroplastik als Füllmaterial werde geprüft, das erklärte die Europäische Chemikalienagentur in einer Mitteilung.

Die EU-Kommission will sogenanntes Mikroplastik - kleine Kunststoffteilchen mit einem Durchmesser unter fünf Millimeter - verringern, weil dieses umweltschädlich sei. Dazu laufen öffentliche Konsultationen der Echa. Im Fall der Kunstrasenplätze geht es dabei um das Auffüllen von Granulat. Am Ende der Konsultationen könnte ein Verbot des Nachfüllens stehen und ein Umbau von Plätzen notwendig werden. Die Echa will der Europäischen Kommission im Frühjahr 2020 Ergebnisse vorlegen. Die Agentur prüft nach eigenen Angaben auch, ob technische Maßnahmen zur Vermeidung des Granulat-Austrags ein Verbot überflüssig machen könnten.

(anst/dpa)
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