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Alleinerbin hatte geklagt Kein Urheberschutz für Loriot-Zitat "Früher war mehr Lametta"

München · Der Satz stammt aus dem Kult-Sketch „Weihnachten bei Hoppenstedts“. Loriots Alleinerbin hatte gegen einen T-Shirt-Hersteller geklagt. Unter Schutz stellen lässt sich der Satz aber nicht. So begründet das Gericht die Entscheidung.

 Familie Hoppenstedt zu Weihnachten 1978.

Familie Hoppenstedt zu Weihnachten 1978.

Foto: Radio Bremen

Für das legendäre Loriot-Zitat "Früher war mehr Lametta" gilt kein Urheberschutz. Das teilte das Landgericht München am Freitag mit. Eine mit dem Urheberschutz begründete Klage von Loriots Alleinerbin gegen einen T-Shirt-Hersteller habe das Oberlandesgericht München bereits im August zurückgewiesen und damit einen Beschluss des Landgerichts München bestätigt.

Dem kurzen Satz "Früher war mehr Lametta" aus dem 1978 erstmals ausgestrahlten Kult-Sketch "Weihnachten bei Hoppenstedts" fehlt nach Auffassung des Gerichts "die hinreichende Schöpfungshöhe für einen Schutz". Seine Besonderheit und Originalität erfahre dieser Satz durch die Einbettung in den Loriot-Sketch und die Situationskomik.

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Foto: obs/ARD / Degeto

Blende man aber diese Einbettung aus und auch den Umstand, dass der Sketch von Loriot stamme, handele es sich um "einen eher alltäglichen und belanglosen Satz", so das Gericht weiter. Dieser bringe schlicht zum Ausdruck, "dass früher mehr Lametta benutzt wurde, oder - unter Verwendung des Wortes 'Lametta' als Metapher - dass früher mehr Schmuck, Glanz, festliche Stimmung oder Ähnliches war".

Aber selbst in dieser zweiten Deutungsmöglichkeit genüge die Verwendung einer einfachen Metapher im Anschluss an die alltägliche und gängige Eingangswortfolge "Früher war mehr" nicht, um hier "eine Originalität oder Individualität anzunehmen, welche übliche und alltägliche Ausdrucksformen deutlich überrage".

"Weihnachten bei Hoppenstedts" läuft in diesem Jahr unter anderem am 24. Dezember um 13.50 Uhr in der ARD sowie in mehreren dritten Programmen.

(cka/kna)
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