Videokünstler muss Geldstrafe zahlen Liegestütze auf Kirchenaltar kosten 600 Euro

Saarbrücken · Der Videokünstler Alexander Karle ist wegen einer Serie von Liegestützen auf dem Altar einer Saarbrücker Kirche zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden.

 Alexander Karle macht für sein Kunstprojekt «Pressure to Perform» Liegestütze auf dem Altar der katholischen Kirchengemeinde St. Johann in Saarbrücken.

Alexander Karle macht für sein Kunstprojekt «Pressure to Perform» Liegestütze auf dem Altar der katholischen Kirchengemeinde St. Johann in Saarbrücken.

Foto: dpa/Alexander Karle

Das hat das Landgericht Saarbrücken am Donnerstag entschieden. Bereits Mitte Mai war der 40-Jährige vor dem Saarländischen Oberlandesgericht wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Religionsausübung rechtskräftig verurteilt worden. Jetzt ging es nur um die Höhe des Strafmaßes. „Ich nehme die Strafe an“, sagte Karle nach dem Richterspruch.

Er prüfe aber, ob er in der Sache vor das Bundesverfassungsgericht ziehen werde. Das Urteil verstoße seiner Ansicht nach gegen die Freiheit der Kunst. Für seine Kunstaktion war Karle 2016 in den Altarraum der Basilika St. Johann gestiegen, hatte auf dem Altar 26 Liegestütze gemacht und sich dabei gefilmt. Den Film mit dem Namen „pressure to perform“ zeigte er anschließend in Schaufenstern. Richter Raymond Gilles hielt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro für angemessen.

(felt/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort