Debatte um Pegida-Demo in Dresden Das Recht am eigenen Bild ist nicht grenzenlos

Dresden/Hamburg · Ein Demonstrant hat sich bei einer Demo gegen Filmaufnahmen eines ZDF-Teams gewehrt. Der Fall schlägt in der Politik und den sozialen Medien hohe Wellen. Doch was genau dürfen Pressefotografen? Wir fassen die Rechtslage zusammen.

 Teilnehmer bei der Pegida-Demo in Dresden.

Teilnehmer bei der Pegida-Demo in Dresden.

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Vor einer Woche hatte sich ein Mann an einer Demonstration der AfD und der islam- und ausländerfeindlichen Pegida-Bewegung beteiligt und sich lautstark gegen Filmaufnahmen für das ZDF gewehrt. Daraufhin kontrollierte die Polizei das ZDF-Team. Nach Angaben des ZDF stellte dann ein weiterer Pegida-Sympathisant eine Anzeige. Erst nach einer Dreiviertelstunde konnte das Team wieder seiner Arbeit nachgehen. Eine Welle der Empörung folgte. Denn im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Mann ein Mitarbeiter des sächsischen Landeskriminalamtes ist. Zudem steht die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Aufnahmen im Fokus. Was genau dürfen denn Pressefotografen?

Pressefotografen und Kamerateams dürfen Menschen auch in der Öffentlichkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen aufnehmen. Grundsätzlich habe jede Person ein Recht am eigenen Bild, erläuterte Stephan Dreyer vom Hans-Bredow-Institut für Medienforschung in Hamburg. Als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gebe es jedem das Recht, über Aufnahmen seiner Person und deren Veröffentlichung selbst zu entscheiden. Das Kunsturheberrechtsgesetz kennt aber ausdrücklich Ausnahmen.

Für Journalisten gelte, dass sie Aufnahmen von Personen auch ohne Einwilligung machen und veröffentlichen dürften, wenn es sich dabei um eine Person der Zeitgeschichte handele - wie die Bundeskanzlerin -, die Person nur als Beiwerk erscheine oder die Aufnahmen von einer öffentlichen Versammlung stamme und im Rahmen der Berichterstattung zu diesem Ereignis veröffentlicht werde, erläuterte Dreyer. Bei öffentlichen Versammlungen wie Demonstrationen könnten Kamerateams und Fotografen grundsätzlich Aufnahmen anfertigen, ohne die Einwilligung Einzelner einholen zu müssen.

Einzelne Demonstranten in Großaufnahme im Rahmen von Medienberichterstattung zu zeigen, sei aber nur dann möglich, wenn es sich um Organisatoren handele - oder um Personen, die durch ihr Verhalten besonders auffallen. Gerichte bewerteten Einzelaufnahmen ohne Einwilligung zum Teil als zulässig, wenn die Person einen repräsentativen Gesamteindruck von der Veranstaltung vermittele und sich besonders exponiere.

Auch nach Einschätzung eines Medienrechtlers sind die Aufnahmen von dem Demonstrationsteilnehmer erlaubt gewesen. Die ZDF-Aufnahmen seien unmittelbar im Vorfeld einer Demonstration erfolgt, wo Teilnehmer auch schon politische Meinungsäußerungen getätigt hätten. "Ich halte da eine Bildaufnahme für ohne weiteres zulässig", sagte der Medienrechtler Thorsten Feldmann von der Berliner Kanzlei JBB Rechtsanwälte am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Auch de Kontrolle des Presseausweises der Journalisten sei zulässig gewesen, sagte Feldmann. Ob es auch noch - wie erfolgt - eine zweite Kontrolle hätte geben dürfen, "da habe ich meine Zweifel", sagte der Medienrechtler. Die Journalisten wurden durch diese Polizeimaßnahmen vorübergehend an ihrer Arbeit gehindert. "In der konkreten Situation, so wie ich sie den Medien entnommen habe, habe ich keinen Umstand entdeckt, der das den Polizisten gestattet hätte."

(felt/dpa)
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