RAF-Anschlag auf Siegfried Buback BKA: Hatten keine Hinweise auf Becker-Beteiligung

Stuttgart (RPO). Das Bundeskriminalamt (BKA) hat Spekulationen zurückgewiesen, die frühere RAF-Terroristin Verena Becker sei nach dem Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback von Ermittlungen verschont geblieben. Der damals eingesetzte taktische Einsatzleiter des Bundeskriminalamts (BKA), Rainer Hofmeyer, dementierte dieses Gerücht am Donnerstag im Prozess gegen Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

Ex-RAF-Terroristin Becker von der Vergangenheit eingeholt
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Bubacks Sohn Michael ist überzeugt davon, dass Becker nach dem Attentat vom April 1977 staatlich "gedeckt" wurde, da sie Informantin des Verfassungsschutzes war.

Hofmeyer sagte weiter, er habe nicht erfahren, dass der Verfassungsschutz mit Becker Kontakt aufgenommen hatte und dass sie deshalb aus den Ermittlungen herausgehalten wurde. "Das hätten wir auch gar nicht mitgemacht. Wir sind ja der Strafverfolgung verpflichtet. Wir haben auch keinerlei Beweismittel manipuliert", sagte er.

Unmittelbar nach dem Attentat habe es keine Hinweise auf eine Tatbeteiligung Beckers gegeben: "Der Name Becker hat in Zusammenhang mit dem Anschlag keine Rolle gespielt", sagte der späterer Leiter der BKA-Abteilung Terrorismusbekämpfung in Bad Godesberg.

Dies habe sich erst bei der Festnahme Beckers und ihres Komplizen Günter Sonnenberg im Mai 1977 in Singen geändert. Er fügte hinzu: "Wir haben keine konkreten Hinweise gehabt, dass eine Frau an der Tat beteiligt war."

Nach seiner persönlichen Meinung nach habe Becker im April 1977 nicht auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback geschossen.

Er stellte zudem die Glaubwürdigkeit eines wichtigen Zeugen in Frage. Der 1991 gestorbene Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg, Christian Lochte, soll kurz nach dem Attentat auf Buback dem Journalisten Nils von der Heyde gesagt haben, Becker habe geschossen. Der Journalist, der das Gespräch mit Lochte erst im vergangenen Februar bekannt gab, soll am 11. August vor Gericht gehört werden. Hofmeyer sagte: "Lochte hat gerne fabuliert. Er hatte in diese Richtung eine bestimmte Einstellung."

Beweismanipulation hätte BKA "skandalisiert"

Hofmeyer hält es nicht für möglich, dass von irgendeiner Seite verfügt wurde, der Öffentlichkeit eine mögliche Tatbeteiligung einer Frau absichtlich zu verschweigen und von drei männlichen Tätern zu sprechen. "Wenn wir ein solches Vorhaben gehabt hätten, wäre das ein Skandal gewesen", sagte er. Wenn dies jemand angeordnet hätte, hätte das BKA das "nicht mitgemacht". "Das hätten wir skandalisiert, das wäre gegen unser Rechtsstaatsempfinden gewesen", sagte er.

Nebenkläger Michael Buback konfrontierte den ehemaligen BKA-Einsatzleiter mit einer damaligen Nachrichtensendung sowie einer Mitteilung des baden-württembergischen Innenministeriums, wonach einem Zeugen zufolge auch eine Frau auf dem Soziussitz des Motorrads, von dem aus geschossen wurde, gesessen haben könnte. Der BKA-Mann antwortete, die Presse sei kein Hinweisgeber gewesen. Der entsprechende Zeuge sei vom BKA selbst vernommen worden.

Eine für den Nachmittag erwartete Zeugenaussage eines Mannes, der mit dem früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski im Gefängnis saß, wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Der Zeuge sollte darüber befragt werden, ob sich Wisniewski über Beckers Rolle bei dem Attentat geäußert hat.

(DAPD/felt)
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