Gericht spricht Entschädigung zu Kindsmörder Gäfgen erhält 3000 Euro

Frankfurt/Main (RPO). Der Kindsmörder Magnus Gäfgen bekommt eine Entschädigungs-Zahlung vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht sprach dem 36-Jährigen am Donnerstag einen Betrag in Höhe von 3000 Euro zu. Gäfgen hatte das Land verklagt, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte, um das Versteck des entführten Bankierssohn Jakob von Metzler zu erfahren.

Der Fall Magnus Gäfgen - eine Chronik
Infos

Der Fall Magnus Gäfgen - eine Chronik

Infos
Foto: AP

Das Vorgehen der Ermittler sei eine "schwerwiegende Rechtsverletzung" und könne nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden als durch die Zahlung einer Entschädigung, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter.

Ungeachtet dessen seien die Drohungen der Polizei eine "unmenschliche Behandlung" Gäfgens gewesen, hatte bereits im vergangenen Jahr der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt.

Seit ihn die Richter im Juli 2003 wegen erpresserischen Menschenraubs und Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten, zieht Gäfgen durch die Instanzen: Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, erst eine kleine, dann die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Obwohl er seine Tat gestanden hatte, strebte er nach einer Wiederaufnahme seines Verfahrens, die ihm jedoch verwehrt blieb. Bessere Chancen hat Gäfgen womöglich mit seiner Forderung nach Wiedergutmachung für das, was ihm am 1. Oktober 2002 im Polizeiverhör widerfuhr.

Vier Tage zuvor hatte der damalige Jura-Student den elfjährigen Jakob von Metzler in seine Wohnung gelockt und getötet. Anschließend erpresste er von den Eltern eine Million Euro Lösegeld. An einer Straßenbahnhaltestelle fand drei Tage später die Geldübergabe statt. Die Polizei nahm Gäfgen wenige Stunden danach fest; sie hatte zunächst abgewartet, ob Gäfgen nach der Übergabe zu dem entführten Kind gehen würde.

Es folgte das Verhör, aufgrund dessen Gäfgen nun seine Forderungen erhebt: Auf Anweisung des damaligen Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner drohte ihm ein Polizist bei seiner Vernehmung Gewalt an, damit er den Aufenthaltsort seines Opfers verrate. Die Fahnder glaubten zu diesem Zeitpunkt, dass der Junge noch lebe.

Gäfgen führte die Ermittler schließlich zu einem Teich, in den er die Leiche des Kindes geworfen hatte. Beide Polizisten hatte das Frankfurter Landgericht aufgrund der Folterdrohungen bereits im Jahr 2004 zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt.

Gäfgen verlangte vom Land Hessen für das Verhalten seiner Beamten nun 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadensersatz. Die Drohungen von Gewalt und Schmerzen hätten ihn traumatisiert, argumentiert der heute 36-Jährige. Außerdem sei er im Verhör geschubst und geschlagen worden. 3000 Euro sprach das Frankfurter Landgericht Gäfgen zu.

Gäfgen muss nach dem Urteil den Großteil der Prozesskosten tragen.

Bosbach: Schlag ins Gesicht

Das Urteil zugunsten des Kindsmörders Magnus Gäfgen hat beim Vorsitzenden des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach, scharfe Kritik hervorgerufen. "Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der Eltern und Angehörigen des Opfers Jakob von Metzler", sagte der CDU-Politiker der "Bild"-Zeitung. "Dass hier ein Mörder eine Entschädigung bekommt, ist für mich völlig unverständlich." Er bedauere die Entscheidung der Richter sehr.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Entschädigungszahlung an den Kindsmörder Magnus Gäfgen kritisiert. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main sei emotional nur sehr schwer erträglich, erklärte der GdP-Bundesvorsitzende Bernhard Witthaut am Donnerstag in Berlin. "Diese dicke Kröte muss jedoch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit geschluckt werden", fügte der Gewerkschafter hinzu.

Die Entscheidung dürfe jedoch nicht zur Folge haben, dass die Polizei in Vernehmungen nicht mehr intensiv nachfragen dürfe, betonte Witthaut.

(AFP/ap/ila)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort