Feinstaub Belastung in vielen Städten in NRW zu hoch

Recklinghausen (RPO). In Nordrhein-Westfalen droht den ersten Kommunen eine Überschreitung der von der EU genehmigten Grenze zur maximalen Feinstaub-Belastung. In Duisburg-Bruckhausen und der Gladbecker Straße in Essen wurden bislang 32 Überschreitungstage des Mittelwertes von 50 Mikrogramm Feinstaub-Partikel pro Kubikmeter Luft registriert.

Feinstaub und Umweltzonen: Sieben Fakten
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Foto: ddp

Das teilte das Landesumweltamt in Recklinghausen mit (Stichtag 12. Juli 2009). Im Krefelder Hafen wurden bereits 30 Überschreitungstage gezählt.

Die EU genehmigt bei der Feinstaub-Belastung für das gesamte Jahr maximal 35 Überschreitungstage. Wird dieser Grenzwert gerissen, müssen Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaub-Belastung in die Wege geleitet werden. In den vergangenen Jahren traten deshalb in zahlreichen Städten Luftreinhaltepläne in die Kraft, die auch Umweltzonen vorsehen. Dort dürfen nur Fahrzeuge mit einer Schadstoffplakette verkehren.

Laut einer Sprecherin des Landesumweltamtes kann derzeit keine Aussage dazu gemacht werden, inwieweit die eingeleiteten Maßnahmen zu einer Reduzierung des Feinstaubs gesorgt haben. Aufgrund technischer Probleme an mehreren Messstellen waren in diesem Frühjahr zu hohe Werte der Feinstaub-Belastung gemessen worden. Deshalb mussten die Zahlen zu den Überschreitungstagen nach unten korrigiert werden. Ein Vergleich mit dem Vorjahr sei deshalb nicht möglich, betonte die Sprecherin.

Nach den Messungen des Landesumweltamtes rangieren derzeit allerdings einige frühere "Spitzenreiter" der Feinstaub-Belastung in NRW auf den hinteren Plätzen. So wurden an der Corneliusstraße in Düsseldorf 18 Überschreitungstage verzeichnet, am Clevischen Ring in Köln sind es 16.

In der vergangenen Woche hatte die EU-Kommission den Städten Düsseldorf, Dortmund und Hagen verlängerte Fristen zur Einhaltung der Feinstaub-Werte eingeräumt. Auch für die Gebiete Essen, Duisburg, Warstein, Grevenbroich, Köln und Aachen soll eine solche Regelung demnächst erreicht werden. Demnach haben die Kommunen nun bis 2011 Zeit, die Feinstaub-Belastung in den zulässigen Grenzen zu halten. Sollten dann erneut Verstöße gegen die Obergrenzen vorkommen, kann die EU ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

(DDP)
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