Alle Infos Das müssen Friseure und Kunden jetzt beachten

Düsseldorf · In zeiten von Corona müssen auch Friseure zahlreiche Hygienevorschriften beachten. Der Einsatz von Gesichtsmasken, Reinigung und Abständen zwischen den Kunden ist genau geregelt. Ein Überblick.

 Auch beim Friseur gilt Mundschutzpflicht.

Auch beim Friseur gilt Mundschutzpflicht.

Foto: dpa/Jens Büttner

Folgende Vorschriften müssen Friseure gemäß der Coronaschutzverordnung in NRW beachten.

  • Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Friseursalons bzw. Geschäftsräume sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren.
  • Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zutritt zu den Geschäftsräumen zu verweigern; Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach ärztlicher Abklärung möglich; Ausnahmen für Kunden sind nur bei zwingenden medizinischen Gründen und unter Beachtung besonderer zusätzlicher Schutzmaßnahmen zulässig.
  • Kunden oder Kundinnen sollten sich nach Betreten des Salons die Hände waschen oder desinfizieren (Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“). Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten.
  • Beschäftigte und Kundschaft müssen in den Geschäftsräumen – soweit nicht medizinische Gründe entgegenstehen - eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Diese darf bei Kundinnen und Kunden maximal kurzfristig entfernt werden, wenn das zur Leistungserbringung zwingend erforderlich ist. Die Leistungserbringer sollten die Mund-Nase-Bedeckung grds. nach dem Abschluss einer Dienstleistung an einer Kundin/einem Kunden wechseln. Bei ausnahmsweise paralleler Kundenbetreuung und generell muss eine Maske bei Durchfeuchtung gewechselt werden, mind. aber alle 60 Minuten. Wiederverwendbare Mund-Nase-Masken müssen vor der nächsten Benutzung bei mind. 60 Grad Celsius gewaschen werden.
  • Bei gesichtsnahen Dienstleistungen und nicht einhaltbaren Schutzabständen müssen Friseure während der Behandlung mindestens eine FFP2-, eine KN95- oder N95-Maske tragen2, ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild.
  • Die Leistungserbringer müssen vor jedem Kundenwechsel die Hände waschen oder desinfizieren. Das Tragen von Einweghandschuhe ist vom Beginn der Dienstleistung bis nach dem Waschen der Haare obligatorisch; die Handschuhe sind nach jeder Kundin/jedem Kunden zu wechseln. Das gilt auch während einer möglichen parallelen Betreuung mehrerer Kunden.
  • Kundinnen und Kunden müssen einen Umhang tragen, der alle Kontaktpunkte abdeckt. Sofern es sich nicht um Einwegumhänge handelt, darf der Umhang erst nach einer 60 Grad Celsius-Wäsche oder einer Wäsche mit desinfizierendem Waschmittel bei 40 Grad Celsius erneut benutzt werden.
  • Allen Kundinnen oder Kunden ist vor Beginn der Leistungserbringung das Haar zu waschen. Ausnahmen aus zwingenden medizinischen Gründen sind zulässig.
  • In Sanitärräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Sanitärräume sind in kurzen Intervallen (mind. zweimal täglich) zu reinigen. Für Türklinken und sonstige Kontaktflächen gilt das Gleiche.
  • Der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Kunden besetzten Arbeitsplätzen muss grds. mindestens 2,5 Meter betragen (Gesicherter Mindestabstand 1,5 m zzgl. Bewegungsraum).
  • Die Bewegungsräume zur Einhaltung des 1,5 m Abstandes sollen markiert oder abgesperrt werden.
  • Die gleichzeitige Anwesenheit von Kundinnen/Kunden in Wartebereichen ist zu vermeiden; Mindestabstände von 1,5 m zwischen Kundinnen und Kunden sind einzuhalten; der Zutritt ist so zu regeln, dass je 10 qm Fläche im Geschäftsraum nicht mehr als 1 Kundin/Kunde anwesend ist.
  • Spielecken etc., Zeitschriftenauslagen, Bewirtung und die Nutzung von Geräten (Fön) durch die Kundinnen und Kunden sind unzulässig.
  • Kontaktflächen wie Stuhl und Ablagen sind mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger abzuwischen; Abgeschnittenes Haar ist nach jeder Leistungserbringung sicher zu entfernen (kein Wegblasen etc.)
  • Alle Materialien und Geräte (z.B. Schere, Kämme) sind nach jedem Kunden, jeder Kundin mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen.
  • Die Geschäftsräume müssen ausreichend belüftet sein. Abfälle müssen mit kurzen Intervallen (mind. zweimal täglich) und sicher (geschlossener Beutel) entfernt werden.
  • Die Salonleitung muss die vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“ etc.) erklären und verständliche Hinweise geben (u. a. Hinweisschilder, Aushänge, Bodenmarkierungen usw.).
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