Alle Infos Das müssen Friseure und Kunden jetzt beachten
Düsseldorf · In zeiten von Corona müssen auch Friseure zahlreiche Hygienevorschriften beachten. Der Einsatz von Gesichtsmasken, Reinigung und Abständen zwischen den Kunden ist genau geregelt. Ein Überblick.
09.05.2020
, 13:08 Uhr
Folgende Vorschriften müssen Friseure gemäß der Coronaschutzverordnung in NRW beachten.
- Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Friseursalons bzw. Geschäftsräume sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren.
- Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zutritt zu den Geschäftsräumen zu verweigern; Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach ärztlicher Abklärung möglich; Ausnahmen für Kunden sind nur bei zwingenden medizinischen Gründen und unter Beachtung besonderer zusätzlicher Schutzmaßnahmen zulässig.
- Kunden oder Kundinnen sollten sich nach Betreten des Salons die Hände waschen oder desinfizieren (Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“). Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten.
- Beschäftigte und Kundschaft müssen in den Geschäftsräumen – soweit nicht medizinische Gründe entgegenstehen - eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Diese darf bei Kundinnen und Kunden maximal kurzfristig entfernt werden, wenn das zur Leistungserbringung zwingend erforderlich ist. Die Leistungserbringer sollten die Mund-Nase-Bedeckung grds. nach dem Abschluss einer Dienstleistung an einer Kundin/einem Kunden wechseln. Bei ausnahmsweise paralleler Kundenbetreuung und generell muss eine Maske bei Durchfeuchtung gewechselt werden, mind. aber alle 60 Minuten. Wiederverwendbare Mund-Nase-Masken müssen vor der nächsten Benutzung bei mind. 60 Grad Celsius gewaschen werden.
- Bei gesichtsnahen Dienstleistungen und nicht einhaltbaren Schutzabständen müssen Friseure während der Behandlung mindestens eine FFP2-, eine KN95- oder N95-Maske tragen2, ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild.
- Die Leistungserbringer müssen vor jedem Kundenwechsel die Hände waschen oder desinfizieren. Das Tragen von Einweghandschuhe ist vom Beginn der Dienstleistung bis nach dem Waschen der Haare obligatorisch; die Handschuhe sind nach jeder Kundin/jedem Kunden zu wechseln. Das gilt auch während einer möglichen parallelen Betreuung mehrerer Kunden.
- Kundinnen und Kunden müssen einen Umhang tragen, der alle Kontaktpunkte abdeckt. Sofern es sich nicht um Einwegumhänge handelt, darf der Umhang erst nach einer 60 Grad Celsius-Wäsche oder einer Wäsche mit desinfizierendem Waschmittel bei 40 Grad Celsius erneut benutzt werden.
- Allen Kundinnen oder Kunden ist vor Beginn der Leistungserbringung das Haar zu waschen. Ausnahmen aus zwingenden medizinischen Gründen sind zulässig.
- In Sanitärräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Sanitärräume sind in kurzen Intervallen (mind. zweimal täglich) zu reinigen. Für Türklinken und sonstige Kontaktflächen gilt das Gleiche.
- Der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Kunden besetzten Arbeitsplätzen muss grds. mindestens 2,5 Meter betragen (Gesicherter Mindestabstand 1,5 m zzgl. Bewegungsraum).
- Die Bewegungsräume zur Einhaltung des 1,5 m Abstandes sollen markiert oder abgesperrt werden.
- Die gleichzeitige Anwesenheit von Kundinnen/Kunden in Wartebereichen ist zu vermeiden; Mindestabstände von 1,5 m zwischen Kundinnen und Kunden sind einzuhalten; der Zutritt ist so zu regeln, dass je 10 qm Fläche im Geschäftsraum nicht mehr als 1 Kundin/Kunde anwesend ist.
- Spielecken etc., Zeitschriftenauslagen, Bewirtung und die Nutzung von Geräten (Fön) durch die Kundinnen und Kunden sind unzulässig.
- Kontaktflächen wie Stuhl und Ablagen sind mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger abzuwischen; Abgeschnittenes Haar ist nach jeder Leistungserbringung sicher zu entfernen (kein Wegblasen etc.)
- Alle Materialien und Geräte (z.B. Schere, Kämme) sind nach jedem Kunden, jeder Kundin mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen.
- Die Geschäftsräume müssen ausreichend belüftet sein. Abfälle müssen mit kurzen Intervallen (mind. zweimal täglich) und sicher (geschlossener Beutel) entfernt werden.
- Die Salonleitung muss die vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“ etc.) erklären und verständliche Hinweise geben (u. a. Hinweisschilder, Aushänge, Bodenmarkierungen usw.).