Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz Bayerisches Gericht kippt Schließung von Fitnessstudios

München · In Bayern hat der Verwaltungsgerichtshof die vollständige Schließung von Fitnessstudios während des Teil-Lockdowns gekippt. Die Schließung verstoße laut Gericht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

 Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die vollständige Schließung von Fitnessstudios gekippt.

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die vollständige Schließung von Fitnessstudios gekippt.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die vollständige Schließung von Fitnessstudios im Zuge des teilweisen Lockdowns gekippt. Die vollständige Schließung verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das Gericht in einem am Donnerstag in München veröffentlichten Beschluss. Die entsprechende Regelung in der bayerischen Landesverordnung sei außer Vollzug gesetzt. Rechtsmittel sind nicht möglich.

Mit der Entscheidung gaben die Richter dem Eilantrag eines Betreibers eines Fitnessstudios zum Teil statt. Der Senat geht davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios mit der vollständigen Schließung benachteiligt werden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei. Die vollständige Schließung sei nicht verhältnismäßig, weil Individualsport nach der Verordnung zulässig bleiben solle. Dies müsse auch für Fitnessstudios gelten.

Den Antrag des Betreibers auf Außervollzugsetzung auch der restlichen Beschränkungen des Individualsports lehnte das Gericht aber ab. Das derzeitige Infektionsgeschehen rechtfertige die Beschränkungen, auch wenn die wirtschaftliche Betätigung der Sportbetriebe stark beschränkt werde.

(sed/AFP)
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