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Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Fitnessstudios in NRW müssen geschlossen bleiben

Düsseldorf · Dem Oberverwaltungsgericht in Münster liegen inzwischen 62 Anträge gegen die neue Corona-Schutzverordnung vor. Über eine haben die Richter am Freitag bereits entschieden. Fitnessstudios bleiben in NRW weiterhin dicht.

 Das Gericht entschied, dass die Verschärfung der Maßnahmens durch die Landesregierung rechtens gewesen ist.

Das Gericht entschied, dass die Verschärfung der Maßnahmens durch die Landesregierung rechtens gewesen ist.

Foto: dpa/Nicolas Armer

Fitnessstudios in Nordrhein-Westfalen müssen im November für Freizeitsportler geschlossen bleiben. Der entsprechende Passus der neuen Corona-Schutzverordnung ist rechtens. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW am Freitag in Münster entschieden. Es ist die erste Entscheidung in NRW, in der es um die Zulässigkeit einer der seit Montag gültigen Regeln geht. Das Gericht entschied im Fall einer Fitnessstudio-Kette, die in Köln und Umgebung elf Studios betreibt. Die beklagte Regelung der Corona-Schutzverordnung verbietet Freizeit- und Amateursport unter anderem in Fitnessstudios bis zum 30. November. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

Das Unternehmen hatte laut OVG in einem Eilantrag geltend gemacht, dass die Regelung rechtswidrig in seine verfassungsrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit eingreife. Insbesondere stelle die Schließung keine notwendige Schutzmaßnahme dar, da Hygiene- und Rückverfolgungskonzepte eine unkontrollierte Infektionsausbreitung verhinderten.

Dem folgte das Gericht nicht. Der Verordnungsgeber habe zu Recht einen dringenden Handlungsbedarf gesehen, hieß es in einer Mitteilung. Das Verbot von Freizeit- und Amateursport in Fitnessstudios trage zur beabsichtigten Kontaktreduzierung im Freizeitbereich bei. Die bestehenden Hygienekonzepte änderten nichts daran, dass in Fitnessstudios üblicherweise eine größere Anzahl wechselnder Personen in geschlossenen Räumen zusammenkomme. Die wirtschaftlichen Einbußen, die durch die staatlichen Hilfsmaßnahmen abgemildert würden, fielen weniger schwer ins Gewicht als der Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen.

Die Corona-Schutzverordnung ist der rechtliche Rahmen für den Teil-Lockdown in NRW. Bis Freitagnachmittag waren beim OVG insgesamt 62 Eilanträge gegen die Verordnung eingegangen.

Entscheidungen gegen die entsprechenden Landes-Verordnungen gab es auch schon in anderen Bundesländern: Am Donnerstag hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag gegen die Schließung von Gaststätten und das Beherbergungsverbot für Touristen in der Corona-Krise abgelehnt. Die Regelungen seien „nicht offensichtlich rechtswidrig“, erklärte das Gericht. Geklagt hatte eine Hotelkette. Am Mittwoch hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Eilantrag eines Tattoo-Studios aus Brandenburg abgelehnt. Es hatte beantragt, das Verbot körpernaher Dienstleistungen in der Corona-Verordnung vorläufig auszusetzen.

(th/dpa)
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