Corona-Risikogebiete Reiserückkehrer müssen für Quarantäne keinen Urlaub nehmen

Berlin · Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt und deshalb in Quarantäne muss, muss dafür keinen Urlaub nehmen und keinen Verdienstausfall befürchten. Das hat das Gesundheitsministerium klar gestellt.

 Reiserückkehrer stehen vor dem Corona-Testzentum am Flughafen Stuttgart (Archivbild).

Reiserückkehrer stehen vor dem Corona-Testzentum am Flughafen Stuttgart (Archivbild).

Foto: dpa/Christoph Schmidt

Unter Verweis auf das Infektionsschutzgesetz und die Quarantäneverordnungen der Länder sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Mittwoch in Berlin: „Das heißt, der Arbeitnehmer muss aufgrund behördlicher Anordnung für den Zeitraum der Quarantäne zu Hause bleiben. Deshalb besteht für ihn weder die Pflicht, dafür Urlaub zu nehmen, noch muss er einen Verdienstausfall befürchten.“ Der Sprecher verwies bei einer Pressekonferenz auf Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes.

Darin ist eine Entschädigungsregelung enthalten, wonach der Staat für Verdienstausfälle aufkommt, wenn jemand „Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet“. Auf die Nachfrage, ob der Staat auch dann für den Verdienstausfall aufkommt, wenn jemand in ein Gebiet reise, bei dem schon vor der Reise feststehe, dass dies ein Risikogebiet sei, sagte der Sprecher, die entsprechende rechtliche Grundlage „würde auch in solchen Fällen greifen“.

Die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer sagte, sie appelliere an die Verantwortung jedes Einzelnen, „vielleicht auch im Vorfeld abzuwägen, ob denn die Reise ins Risikogebiet unumgänglich ist“.

(jco/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort