Wermelskirchen Teure Mofafahrt ohne Führerschein

Wermelskirchen · 33 Jahre alt und noch kein bisschen weise: Das Mofa fuhr zu schnell, und dafür hatte der Fahrer keine Fahrerlaubnis. Genauso war es ihm schon einmal passiert.

Vielleicht hatte der Wermelskirchener nicht damit gerechnet, dass die Polizei auch morgens um sechs Uhr schon wach ist, vielleicht hatte der Angeklagte sich aber auch tatsächlich in einer Notlage befunden.

Er bestätigte die Anklage wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein, aber hatte auch eine Entschuldigung parat: Eine eventuelle Polizeikontrolle habe er billigend in Kauf genommen, weil er pünktlich seine Arbeit beginnen wollte. Er hatte den Bus verpasst, und da kam ihm das Mofa seines Bruders gerade recht.

Warum er denn nicht nach seiner ersten einschlägigen Tat den Führerschein gemacht habe, wollte der Richter wissen. Er habe damals den Führerschein in der Schule für das Fahren eines Mofas mit der Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern erworben, gab der Angeklagte zu Protokoll. Diese Fahrerlaubnis hatte er irgendwann in der Schule erweitern wollen, aber es war dann nicht mehr möglich gewesen.

Aber jetzt sei er fest dazu entschlossen, vor allen Dingen, weil er wieder erwischt worden sei. Er wolle nur das Ergebnis dieser Verhandlung abwarten, "damit ich weiß, was mir aufgedrückt wird". Darauf brauchte der Angeklagte nicht lange warten. Der Staatsanwalt führte strafmildernd an, dass der 33-Jährige gestanden hatte, forderte gleichwohl für den Wiederholungstäter eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro. "Können Sie versprechen, den Führerschein so schnell wie möglich zu machen?", fragte ihn der Richter. "Ich verspreche es", sagte der Angeklagte mit treuherzigem Augenaufschlag.

Das Urteil entsprach der Forderung des Staatsanwaltes. "Sie haben heute einen guten Tag erwischt", sagte der Richter am Ende zum Angeklagten. Beim nächsten Mal erwarte ihn eine Strafe in doppelter Höhe und eine Führerscheinsperre.

(bege)
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