Wermelskirchen Amt als "Erfüllungsgehilfe des Gesetzes"

Wermelskirchen · Die Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises betreut 25 000 Kunden und deren Anliegen im Jahr - Tendenz: steigend.

 Der Strom der Flüchtlinge wird immer größer. Bis zum Jahresende rechnet man im Ausländeramt mit bis zu 1500 Asylanträgen.

Der Strom der Flüchtlinge wird immer größer. Bis zum Jahresende rechnet man im Ausländeramt mit bis zu 1500 Asylanträgen.

Foto: Bandermann

Das Ausländer- und Asylbewerber-Recht in Deutschland ist ein weites Feld, in dem sich nur Fachleute wirklich gut auskennen können. Wenn Bundespräsident Joachim Gauck zur Premiere des Tages der Flüchtlinge und Vertriebenen, der jetzt jährlich auf der Agenda steht, mahnt, dass es nicht verhandelbar sei, dass Flüchtlinge in Deutschland ein sicheres Land zum Leben finden, gibt diese Aussage eine politische Leitlinie vor.

Ausführendes Organ von Recht und Gesetz vor Ort ist die Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises im Kreishaus Gronau in Bergisch Gladbach. "Wir setzen hier die Regeln um. Wir sind der Erfüllungsgehilfe des Gesetzes", betonen denn auch Amtsleiter Frank Kolitsch und der Abteilungsleiter für Personenstands- und Ausländerwesen, Dieter Schielinski, im Gespräch mit der BM. Eine dieser Rechtsgrundlagen ist eine internationale: Die Genfer Konvention schreibe fest, dass Armut kein Grund ist, einen Menschen als Flüchtling einzustufen.

Wie überall in Deutschland verzeichnet auch die Behörde in Bergisch Gladbach eine steigende Zahl an Asyl-Anträgen: Waren es in 2013 insgesamt 389, stieg die Zahl der Anträge im vergangenen Jahr um deutlich mehr als das Doppelte auf 944. Bis Ende Mai 2105 waren es bereits 549. "Wir rechnen bis zum Jahresende mit bis zu 1500 Asylanträgen", schätzt Dieter Schielinski.

Der sogenannte Königsteiner Schlüssel legt anhand von Faktoren wie Fläche und Einwohnerzahl fest, dass Nordrhein-Westfalen 21 Prozent aller Asylbewerber, die nach Deutschland kommen, aufnimmt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit seinen Niederlassungen - in unserer Region in Dortmund, Düsseldorf und Köln - erteilt eine Aufenthaltsgestattung, die für die Dauer des Asylverfahrens gilt, und "verteilt" die Asylbewerber auf die Erstaufnahme-Einrichtungen der Kreise und von dort auf die Kommunen.

"Zurzeit haben wir ein sogenanntes Minus von 89 im Rheinisch-Bergischen Kreis", erläutern Frank Kolitsch und Dieter Schielinski. Im Klartext: Der Rheinisch-Bergische Kreis kann bei Bedarf nach dem Schlüssel noch 89 Asylbewerber pro Monat aufnehmen - in Wermelskirchen liegt dieses Minus bei 16 Personen, informiert die Behörde. Das heißt aber auch: Bekäme der Rheinisch-Bergische Kreis in diesem Monat 60 Flüchtlinge zugewiesen, läge das Minus im Folgemonat bei nur noch 29.

Durch den Bürgerkrieg in aller Munde sind Flüchtlinge aus Syrien. Diese Menschen machen im Kreis aber gar nicht den größten Teil der Asylbewerber aus, sondern rangieren mit aktuell 62 an der Zahl "nur" auf dem dritten Rang - 125 Menschen aus Albanien stellen den größten Teil der Asylbewerber im Rheinisch-Bergischen Kreis, gefolgt von 66 Personen aus dem Kosovo.

Und für die 34 Mitarbeiter der rheinisch-bergischen Ausländerbehörde sind Flüchtlinge aus Syrien in der Regel auch keine "Problemfälle". "Für diesen Personenkreis hat das Bundesamt ein beschleunigtes Verfahren umgesetzt. Zudem soll im Bundesamt das Personal deutschlandweit von 2000 auf 2500 aufgestockt werden. Gerade Syrer oder Iraker haben angesichts der Lage in ihrer Heimat schnell eine Aufenthaltserlaubnis - in ein bis zwei Monaten, manchmal in drei bis vier Wochen", unterstreicht der 55-jährige Dieter Schielinski.

Schwierigkeiten bereiten der Behörde die Fälle, wo das Herkunftsland unklar ist oder gar verschleiert werden soll. "Ausweispapiere hat in der Regel kein Asylbewerber. Kompliziert wird es beispielsweise bei Menschen aus Asien oder Afrika. Sprachgutachten, Befragungen und Abgleich der Antworten mit unseren Botschaften können Verfahren in die Länge ziehen. Wir brauchen aber die Identität und die Herkunft eines Flüchtlings, um eine rechtlich gesicherte Entscheidung herbeiführen zu können", verweist Schielinski auf die Schwierigkeiten der rheinisch-bergischen Behörde, die mit steigender Tendenz jährlich etwa 25 000 "Kunden" und deren Anliegen bearbeitet. Bleiben Identität oder Herkunft unklar, gibt es keine Aufenthaltsgenehmigung - aber auch keine Abschiebung, denn auch dazu müssen diese Fakten vorliegen. Diese Ausländer erhalten dann den Duldungsstatus. "Komplizierte Fälle ziehen wir Jahre durch, manche sogar 15 Jahre", wissen Frank Kolitsch und Dieter Schielinski.

Nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel wie Widersprüche und Klagen und auch Einreichen von Petitionen muss die Behörde im hiesigen Kreis auch Abschiebungen durchführen: In 2014 waren es 57, in diesem Jahr bislang 20.

(sng)
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