Wegberg 25-Jähriger schweigt zu Vergewaltigungen

Wegberg · Die Staatsanwältin hatte kaum die Anklage verlesen, als der Wegberger (25) auch schon erklärte: "Ich sage nichts, weder zur Person noch zur Sache." Dann verfolgte der 25-Jährige den Prozess vor der Zweiten Strafkammer des Landgerichts eisern schweigend.

Tatsächlich sind die Anklagevorwürfe nicht alltäglich. So soll der 25-Jährige im Dezember 2013 bei zwei Gelegenheiten eine 21-Jährige und eine 20 Jahre alte Frau im Waldnieler Raum verfolgt und sexuell attackiert haben. "Vergewaltigung in zwei Fällen", heißt es in der Anklage. Einen besonders schweren Fall sieht der Gesetzgeber dann, wenn der Täter an dem Opfer beischlafähnliche Handlungen vollzieht. Dann ist die Strafe nicht unter zwei Jahren Haft. So soll der Wegberger am 7. Dezember 2013 eine 21-jährige Frau, die vom Waldnieler Weihnachtsmarkt auf dem Heimweg war, verfolgt und zu Boden gerissen haben. Sie solle ruhig sein, sonst werde er sie umbringen. Auf dem Weg zum Sportplatz soll er die junge Frau zum Oral-und Analverkehr aufgefordert haben. Als die Versuche misslangen, ließ der 25-Jährige von ihr ab.

Die völlig aufgelöste Frau rief die Polizei und schilderte der Viersener Beamtin, was der Angeklagte ihr angetan habe. Der verfolgte die Aussage der Polizeikommissarin mit gesenktem Kopf. Außerdem soll der Angeklagte am 18. Dezember 2013 eine 20-jährige Joggerin in der Waldnieler Heide verfolgt, zu Boden geworfen, entkleidet und im Intimbereich attackiert haben. Eine Vergewaltigung der laut schreienden Frau blieb unvollendet, weil sich ein Landwirt näherte. Der Angeklagte flüchtete, so das Ergebnis der Ermittlungen. Bei dem gestrigen Prozessauftakt machte nicht nur der Angeklagte von seinem Aussageverweigerungs-Recht Gebrauch. Auch der Stiefvater und die Mutter schwiegen.

Nur der leibliche Vater des Angeklagten machte gestern Angaben zum Lebenslauf des Sohnes, der immer sehr verschlossen gewesen sei. Der Angeklagte sei schon früh mit Drogenmissbrauch und schlechten schulischen Leistungen aufgefallen. Im Gerichtssaal wurde gestern auch bekannt, dass der Sohn unter anderem bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden war. Mit exhibitionistischen Handlungen war der Angeklagte ebenfalls aufgefallen. Der Prozess wird fortgesetzt.

(RP)
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