Tönisvorst Raubmord an St. Töniser Rentner: Vier weitere Beweisanträge gestellt

Tönisvorst · Eigentlich sollten gestern weitere Plädoyers der Verteidiger der wegen Mordes angeklagten jungen Menschen vor dem Krefelder Landgericht gehalten werden. Stattdessen musste das Gericht wieder in die Beweisaufnahme einsteigen, weil plötzlich vier weitere Beweisanträge kamen. Am letzten Verhandlungstag war die Beweisaufnahme bereits geschlossen worden, und die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren beantragt. Auch die Verteidigung hatte bereits mit den Schlussvorträgen begonnen, so dass gestern ein Abschluss der seit dem Sommer andauernden Verhandlung wegen Mordes an einem Tönisvorster Rentner möglich gewesen wäre. Alle vier Beweisanträge wurden von der Verteidigung der Angeklagten Madonna R. gestellt.

Das Gericht kam den Anträgen nach, die Schwester der Angeklagten als Zeugin zu hören. Außerdem soll ein weiterer Zeuge ausfindig gemacht werden, von dem nur der Vorname bekannt ist. Die weiteren Vernehmungen sollen unter anderem Aufschluss darüber bringen, ob Madonna R. an einem vorangegangenen Einbruch in das Haus des Rentners beteiligt war. Die Anträge, ein Gutachten einzuholen, das über den Einsatz eines Elektroschockers bei der Tat Auskunft gibt, lehnte das Gericht dagegen ab. Die Verteidiger der jungen Frau hatten im Vorfeld bereits zahlreiche Verzögerungen verursacht. Dennoch beantragten sie selber eine Abtrennung des Verfahrens wegen überlanger Dauer. Auch die Schuldfähigkeit ihrer Mandantin aufgrund einer möglichen psychischen Krankheit hatten sie in Frage gestellt. Dafür sahen Fachärzte allerdings keine Anhaltspunkte.

Die Staatsanwältin hatte zuvor eine Jugendstrafe von neun Jahren vorgeschlagen. Die Frau aus Bergheim war zur Tatzeit bereits vorbestraft und im Ausland festgenommen worden. Die Verhandlung wird am 15. Februar um 12 Uhr fortgesetzt. Ein weiterer Termin ist für den 17. Februar geplant.

(bil)
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