Anklage wegen Wucher und Betrug Schlüsseldienst-Prozess: Beweisaufnahme beendet

WEEZE/GELDERN · Ein Ende des Mammutverfahrens ist in Sicht. Bald stehen die Plädoyers an. Angeklagt sind ein Weezer und ein Gelderner.

 Der Prozess zieht sich bereits über Monate hin.

Der Prozess zieht sich bereits über Monate hin.

Foto: Zehrfeld

Vor gut sechs Monaten hat am Klever Landgericht der Prozess gegen zwei Schlüsseldienst-Unternehmer aus Geldern begonnen. Zehn Din-A4-Seiten, die vor dem Schwurgerichtssaal angebracht sind, zeugen von Dutzenden Verhandlungsterminen und mehr als hundert geladenen Zeugen.

Am Dienstag ist die Beweisaufnahme nun geschlossen worden. Am Freitag will die Staatsanwaltschaft plädieren, in der nächsten Woche folgen die Verteidiger der beiden Angeklagten.

Die Feststellungen in den Plädoyers dürften weit auseinandergehen – das ließ am Dienstag ein Antrag von Rechtsanwalt Thomas Heine vermuten, den Haftbefehl gegen seinen 39-jährigen Mandanten aufzuheben. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass die Praxis der Deutschen Schlüsseldienst-Zentrale (DSZ) zwar moralisch bedenklich gewesen sein mag, nicht jedoch strafrechtlich relevant, so Heine. Also: Keine Steuerhinterziehung, kein Wucher, kein Betrug, kein Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Auch habe es durch die Zeugen keinen Hinweis darauf gegeben, dass die Schlüsseldienst-Monteure jemals Anweisungen erhalten hätten, den Preis für Dienstleistungen durch absichtliche Beschädigungen in die Höhe zu treiben.

Die Staatsanwaltschaft sah das anders: Der Haftbefehl gegen den 39-Jährigen, der sich wie auch der 57-jährige Angeklagte seit knapp zwei Jahren in Untersuchungshaft befindet – sei aufrechtzuerhalten. Die Anklagevorwürfe hätten sich in der Beweisaufnahme erhärtet, erklärte Staatsanwalt Hendrik Timmer. Die Kammer hat noch nicht über den Antrag entschieden.

Die Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt.

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