Alpen Beratung im Familienzentrum

Alpen · Der Sozialdienst Katholischer Frauen bietet in St. Ulrich in Alpen Informationen und Vorträge zu Vorsorgevollmachten an.

Der Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) Moers nimmt seine Beratungen im Familienzentrum St. Ulrich in Alpen im Juni wieder auf. Zu den Themen Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können sich alle Interessierten nach Vereinbarung donnerstagnachmittags beraten lassen. Weiterhin werden kostenlos Vorträge angeboten.

Viele und nicht nur ältere Menschen fragen sich: "Was geschieht mit mir, wenn ich durch Krankheit oder durch einen Unfall nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln? Was passiert, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? Wer handelt, wer entscheidet für mich?"

Nur wenigen ist bewusst, dass Angehörige Volljähriger nur mit schriftlicher Vollmacht in der Lage sind, wichtige Dinge zu regeln. Aus dem Alltag kennen viele die Situation, man möchte ein Päckchen für den Vater, die Mutter oder den Ehepartner bei der Post abholen. Ohne eine schriftliche Vollmacht erhält keiner das Paket. Geht es um weiterreichende Entscheidungen, ist es nachvollziehbar, dass auch hier eine schriftliche Vollmacht von Nöten ist.

Auch nach fünfzigjähriger Ehe darf eine Ehefrau nicht ohne Vollmacht des Ehemannes in Behandlungsmethoden einwilligen, kann keinen Pflegeantrag stellen oder andere wichtige Entscheidungen treffen, wenn der Ehemann zum Beispiel plötzlich einen Schlaganfall erlitten hat oder sonst nicht in der Lage ist, sich zu äußern. Bei einer gerade 18-jährigen Tochter, die nach einem Autounfall im Koma liegt, dürfen die Eltern nicht automatisch weitere Therapien, Rehabilitationsmaßnahmen usw. bestimmen. Um nahen Angehörigen diese Möglichkeiten einzuräumen, müssen im Vorfeld Vollmachten erteilt werden.

Immer wenn ein Mensch nicht mehr selbst in der Lage ist, Entscheidungen zu fällen, entscheidet das Amtsgericht, und ein rechtlich bestellter Betreuer wird ernannt, dieser kann ein naher Verwandter sein. Er unterliegt immer der Kontrolle des Amtsgerichtes.

Auch Menschen, die keine nahen Verwandten haben, sollten vorsorgen. Sie können zum Beispiel in einer Betreuungsverfügung einen zukünftigen Betreuer benennen, es können auch bestimmte Menschen ausgeschlossen werden.

Familienzentrum St. Ulrich, Ulrichstr. 12a; Ansprechpartnerin ist F. Hartings vom Sozialdienst Katholischer Frauen in Moers, erreichbar unter hartings@skf-moers.de oder 02841 9225118.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort