Remscheid Fachärztinnen: Opfer war nur leicht verletzt

Remscheid · Im Berufungsprozess am Landgericht gegen einen früheren CVJM-Mitarbeiter wird die Beweisaufnahme fortgesetzt.

Gestern wurde die umfangreiche Beweisaufnahme im Berufungsprozess gegen einen heute 22 Jahre alten Remscheider am Wuppertaler Landgericht fortgesetzt. Wie berichtet, wird er beschuldigt, im Sommer 2012 bei einer Jugendfreizeit des CVJM Lüttringhausen eine damals 13-Jährige vergewaltigt und sexuell missbraucht zu haben. Dafür wurde er vom Amtsgericht Remscheid nach Jugendstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Dagegen hatten er, aber auch die Staatsanwaltschaft, die eine Bestrafung als Erwachsener fordert, Berufung eingelegt.

Die Gynäkologin, die das Mädchen am Tag nach der Rückkehr aus der Freizeit untersucht hatte, sagte, bis auf eine kleine Abschürfung beziehungsweise Rötung keine Verletzungen im Genitalbereich des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers festgestellt zu haben. Auch sei sie nachweislich noch Jungfrau gewesen. Eine Penetration sei dennoch nicht ausgeschlossen. "Ein brutales Eindringen halte ich aber für unmöglich." Eine andere Fachärztin, die eine weitere Untersuchung vier Wochen nach der Tat vorgenommen hatte, bestätigte diese Ergebnisse weitestgehend.

Widersprüchlich sind indes die Angaben zur Wäsche des Mädchens. Die zunächst befragte Gynäkologin erklärte, dass ihre Mutter gesagt habe, die am vermeintlichen Tattag getragene Unterhose in Unkenntnis der Vorfälle sofort gewaschen zu haben. Das angebliche Opfer selbst hingegen hatte der Kammer wohl berichtet, diesen Slip nach der Tat zwei Tage lang getragen zu haben. Ihre Vernehmung war am ersten Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt.

Auch hatte ihre Mutter angegeben, bei der gynäkologischen Untersuchung der Tochter nicht dabei gewesen zu sein. Dieser Aussage widersprach die Ärztin und schilderte aus ihren Erinnerungen genau, wo die Frau währenddessen gestanden habe. Eine erfahrene Polizeibeamtin hatte das Mädchen vernommen. Die Zeugin habe sich während des Gesprächs übergeben müssen, ansonsten nach anfänglichem Zögern flüssig erzählt. Zweifel an den Schilderungen seien ihr nicht gekommen.

Vor Gericht sagten ebenso die frühere Klassenlehrerin und der Leiter der Grundschule, die das mutmaßliche Opfer besucht hatte, aus. Zu den eigentlichen Tatvorwürfen konnten beide nichts sagen. Auffällig sei die ehemalige Schülerin aber wegen einer Art Liebesbeziehung zu einem Mitschüler gewesen. "Das war schon eine sehr enge Beziehung, wie ich sie bei Grundschulkindern in 40 Dienstjahren noch nie erlebt habe", erklärte der Rektor.

Nach einem eindringlichen Gespräch zwischen der Lehrerin und den Müttern der Kinder sei das Ganze dann auf einen für das Alter normalen Umgang zurückgeführt worden.

(RP)
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