Nach Raubüberfall in Moers Bewährungsstrafe für Juwelier

Vor zwei Jahren erschütterte ein Vorfall Moers: Im Stadtteil Repelen erschoss ein Juwelier einen Einbrecher und verletzte einen zweiten mit einem Schuss an der Hand. Gegen den 69-Jährigen wurde nun eine neunmonatige Gefängnisstrafe auf Bewährung verhängt.

Tödlicher Raubüberfall auf Juwelier
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Tödlicher Raubüberfall auf Juwelier

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Foto: Rene Anhuth/ANC-NEWS

Der Grund: unerlaubter Waffenbesitz. Wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch bekannt gab, ist das Verfahren jetzt juristisch abgeschlossen. Der Juwelier akzeptierte einen Strafbefehl über eine neunmonatige Gefängnisstrafe. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Nach Angaben von Staatsanwalt Arne Kluger waren beim Juwelier eine halbautomatische Selbstlade-Pistole sowie eine Vorderschaft-Repetierflinte gefunden worden, für die der 69-Jährige keinen Waffenkarte besessen habe. Für die tödlichen Schüsse auf den rumänischen Einbrecher bleibt er straffrei. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen des Verdachts auf Totschlag ermittelt. "Nach unseren Erkenntnissen lag eine nicht widerlegbare Notwehrsituation vor", sagte Kluger. Die Geschehnisses am frühen Morgen des 22. Dezember 2014 im Keller des Repelener Juweliergeschäfts waren in mehreren Gerichtsverhandlungen gegen die vier Überlebenden der fünfköpfigen Einbrecherbande aufgerollt worden. Alle vier wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Die Gerichte waren dabei zu der Überzeugung gelangt, dass es sich bei dem Quintett um eine professionell agierende Bande gehandelt habe, die das Juweliergeschäft vor der Tat systematisch ausgekundschaftet habe. Zwei der Männer hätten dann in der Dunkelheit gewartet bis der Juwelier die Rückseite seines Geschäftes aufgeschlossen habe und seien dann durch die unverschlossene Tür in den Keller gelangt, wo sich der Tresor des Geschäfts befindet. Dort war es dann kurz darauf zu der folgenschweren Begegnung gekommen. Wie genau sich die Ereignisse abgespielt haben, konnte letztlich vor Gericht nicht eindeutig geklärt werden. "Einer der Zeugen ist tot, die beiden anderen machen zum Teil unterschiedliche Angaben", stellte Kluger fest.

Der Juwelier hatte in der Verhandlung gegen einen in Rumänien bereits vorbestraften Mittäter als Zeuge ausgesagt, dass er beim Heruntergehen in den Keller die Neonlampe angeschaltet habe. Beim ersten Flackern habe er dann "einen großen Schatten" auf sich zukommen sehen und direkt darauf auch den zweiten Täter unmittelbar vor sich bemerkt. "Ich hatte Todesangst und keine Zeit nachzudenken", sagte er vor Gericht. Er habe die Waffe, die er im Hosenbund trug, gezogen und mehrfach geschossen. Der angeschossene Einbrecher konnte noch die Treppe hinauf laufen und verblutete dann im Hausflur.

Sein angeschossener Komplize entkam durch den Vordereingang. Vor Gericht beteuerte er, dass keiner der beiden den Juwelier habe angreifen wollen. Zudem entschuldigte er sich bei dem Juwelier. Der hatte vor Gericht erwidert: "Sie müssen bedenken, dass ich einen Menschen erschossen habe. Das muss ich jetzt immer mit mir rumschleppen. Daran sind Sie nicht ganz unschuldig."

Mittwoch wollte der Juwelier zu dem Strafbefehl nichts sagen. Er bestätigte jedoch, dass ihn das Geschehen immer noch nicht loslasse. "Besonders jetzt, kurz vor Weihnachten kommt das alles wieder hoch." Er habe noch immer ein ungutes Gefühl, wenn er den Laden aufschließe. "Merkwürdigerweise aber nicht, wenn ich in den Keller gehe." Auch habe er keine Schlafstörungen. Trotzdem geht so etwas nicht mehr aus dem Kopf."

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