Nichtraucherschutzgesetz in Mönchengladbach Rauchverbot auch auf Kinderspielplätzen

Mönchengladbach · Momentan ist es noch nicht überall ausgeschildert, doch die Stadt wird am Ende 260 Spielplätze im Stadtgebiet mit Schildern bestückt haben, auf denen eine durchgestrichene Zigarette zu sehen ist. Das Nichtraucherschutzgesetz, das am Mittwoch in Kraft tritt, bestimmt unter anderem, dass auf öffentlichen Kinderspielplätzen das Rauchen verboten ist.

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Foto: dapd, Nigel Treblin

Der kommunale Ordnungsdienst wird bei seinen Streifengängen ab sofort verstärkt auf die Einhaltung der Bestimmung achten. Wer trotzdem raucht, muss mit einer Geldbuße von fünf bis 1000 Euro rechnen.

Auch für Kneipenbesitzer bedeutet das Gesetz eine erhebliche Umstellung: Bereits beim diesjährigen Tanz in den Mai müssen Kneipenbetreiber um Mitternacht dafür sorgen, dass die Aschenbecher vom Tresen verschwinden und die Zigaretten der Gäste erlischen. Ab Mitternacht tritt das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Eine Ausnahme gibt es in der Nacht für Maiveranstaltungen. Da die Partys bereits am 30. April beginnen, gilt bis zum Ende der Veranstaltung ausnahmsweise noch das alte Gesetz. Ab Mittwoch ist das Rauchen in Kneipen, Bars und Gaststätten nur noch bei privaten Feiern in geschlossener Gesellschaft in einem abgetrennten Raum erlaubt. Das Ordnungsamt der Stadt wird jedoch keine besonderen Schwerpunktkontrollen in der Mainacht durchführen, um die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes zu kontrollieren. "Wir werden im Rahmen der ganz normalen Kontrollen in Gaststätten aber natürlich auch darauf achten und Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz ahnden", erklärt die Stadt.

(RP/ac)
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