Mönchengladbach Freispruch: Kein Beweis für die Unfallflucht

Mönchengladbach · Vor dem Mönchengladbacher Jugendschöffengericht musste sich am Dienstag ein Angeklagter (21) wegen Sachbeschädigung und Unfallflucht verantworten. Doch der 21-Jährige, bereits mit mehreren Jugendstrafen vorbelastet, gab nur zu, im Juli 2012 nach einer alkoholreichen Party den Spiegel an einem Fahrzeug abgetreten zu haben. Von einem Unfall im August 2012 auf dem Gelände eines Krefelder Schulhofes habe er nichts mitbekommen. Er habe damals als Fahrer für eine Mönchengladbacher Firma gearbeitet und sei mit dem Transporter auch auf dem Schulhof gewesen. Aber von einem Zusammenstoß mit einem dort geparkten Wagen wisse er nichts. Doch ein Augenzeuge erinnerte sich: "Ich sah den Kastenwagen, wie er wendete. Dann hörte ich einen dumpfen Aufprall."

Er habe auch die Beule gesehen und wie der Transporter, ohne anzuhalten, das Schulgelände verließ. Vergeblich sei der 51-Jährige noch hinterher gelaufen und habe gerufen. Der Transporter war verschwunden. Ein Kfz-Sachverständiger, der die Fahrzeuge untersucht hatte, war sich sicher, dass eine Kollision stattgefunden hatte. Die Schürfspuren stimmten überein.

Der Gutachter war auch überzeugt, dass der Angeklagte in seinem Fahrzeug den Aufprall gehört hat. Aber ob er den Unfall bemerkt und im Spiegel gesehen hat, konnte der Sachverständige nicht sicher sagen. Das brachte dem mehrfach vorbestraften jungen Mann den Freispruch mangels Beweises ein. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe empfahl, den 21-Jährigen, der noch bei der Mutter wohnt, nach Jugendstrafrecht zu behandeln. Wegen Sachbeschädigung forderte die Staatsanwältin eine neue Jugendstrafe von zwölf Monaten, in der eine frühere Jugendstrafe enthalten ist — mit Bewährung. Doch das Jugendschöffengericht verkündete neben dem Freispruch lediglich zwei Freizeitarreste. Die frühere Jugendstrafe sei aus erzieherischen Gründen nicht einzubeziehen, hieß es in der Urteilsbegründung.

(RP/ac)
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