Mönchengladbach Randalierer wollte partout nicht nach Hause

Mönchengladbach · Der 30-jährige Mann, der gestern auf der Anklagebank Platz nehmen musste, stand nicht zum ersten Mal vor Gericht. „Sie waren doch erst vor sechs Monaten hier und mussten sich wegen Widerstandsleistung und Beleidigung verantworten“, staunte der Richter. Verlegen gab der Familienvater zu: „Ja, und das tut mir leid.“

Diesmal ging die Anklage davon aus, dass der Mönchengladbachermit 2,29 Promille im Blut einen Polizeibeamten angegriffen und geschlagen hat. Nach einer Kneipentour war der dunkelhaarige Mann am 11. Juli vergangenen Jahres als hilflose Person mitten auf der Straße von Passanten entdeckt worden. Rettungskräfte wollten den Betrunkenen mitnehmen. Doch davon wollte der Mann nichts wissen. Auch den Polizeibeamten gelang es nicht, ihn von der Straße zu entfernen. Keinesfalls wolle er nach Hause. Einen Platzverweis ignorierte er. Schließlich begleiteten die Beamten den Radalierer ein Stück auf dem Heimweg. Als die Polizisten zu ihrem Streifenwagen gehen wollten, kehrte der Angeklagte ebenfalls um und schlug einen der Beamten unvermittelt ins Gesicht. Danach landete der 30-Jährige in der Ausnüchterungszelle. „Weg vom Alkohol – hab ich mir damals geschworen, als ich in der Zelle wach wurde“, versicherte der Angeklagte gestern. Inzwischen trinke er nichts mehr.

Bewährungsversager

Am Ende forderte die Staatsanwältin wegen Widerstandsleistung und vorsätzlicher Körperverletzung für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Dabei bezog sich die Anklagevertreterin auf das Vorstrafenregister des Bewährungsversagers , das immerhin acht Eintragungen enthielt. Dagegen bat der Verteidiger für seinen Mandanten um eine Bewährungsstrafe. Der 30-Jährige sei fest entschlossen, sein Alkoholproblem zu lösen.

Das Mönchengladbacher Amtsgericht gab dem Angeklagten die Chance, um die er gebeten hatte. Das Urteil, sechs Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung, akzeptierte der Vater von drei kleinen Kindern sofort.

Ein Bewährungshelfer wird ihn in den nächsten drei Jahren begleiten. „Aber wenn auch nur eine Kleinigkeit passiert, sitzen Sie im Gefängnis“, machte der Richter unmissverständlich klar. Der Angeklagte muss eine Alkoholtherapie absolvieren und die Teilnahme nachweisen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort