Mönchengladbach Keine Geldstrafe mehr für Verkehrssünder

Mönchengladbach · In der Nacht zum 16. Februar war ein Rollerfahrer an der Erzberger Straße aufgefallen. Die Polizei kontrollierte den Mönchengladbacher, doch der hatte keine Fahrerlaubnis. Deshalb musste sich der 30-jährige Verkehrssünder gestern vor dem Amtsgericht verantworten.

Der Angeklagte bestritt nichts. "Das war eine dumme Aktion von mir", gab der Vater von drei Kindern kleinlaut zu. Nach einem Streit mit seiner Freundin sei er in der Februarnacht zur Tankstelle gefahren, weil er "sich etwas zu trinken besorgen wollte". Der Gladbacher ist Hartz-IV-Empfänger. "Aber in einem Aushilfsjob arbeite ich als Gebäuderreiniger", erklärte der Mann eifrig. Doch dann gab die Richterin die zehn Vorstrafen bekannt, die das Register des Angeklagten füllen. In den meisten Fällen wurde der 30-Jährige wegen verbotener Einfuhr von Drogen verurteilt, daneben aber auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. "Das wusste ich nicht mehr, dass ich so oft verurteilt wurde. Das tut mir leid", stammelte der nicht unsympathisch aber labil wirkende Mönchengladbacher. Er sei doch nur ein Gelegenheitsraucher und fühle sich keineswegs drogenabhängig, beteuerte er .Zwei Jahre lang habe er gar nichts genommen. Aber dann habe ihm seine Ex-Freundin nicht erlaubt, sein Kind zu sehen, erinnerte sich der Angeklagte. Da sei er wieder rückfällig geworden. "Sie sollten doch mal aufhören und Kontakt mit der Drogenberatung aufnehmen", riet ihm die Richterin.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am Ende forderte der Staatsanwalt für den Rollerfahrer wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine zweimonatige Freiheitsstrafe mit Bewährung.Nach zehn Geldstrafen sei diesmal eine Freiheitsstrafe angebracht, war der Anklagevertreter überzeugt. Das Gericht war der gleichen Ansicht und schloss sich dem Antrag des Staatsanwalts an. Trotz Geständnis gab es diesmal für den Verkehrssünder keine Geldstrafe mehr. Das Gericht verurteilte den Mönchengladbacher zu zwei Monaten Freiheitsstrafe. Der Angeklagte muss sie allerdings nicht verbüßen. Das Gericht setzte sie für drei Jahre zur Bewährung aus. In dieser Zeit wird der Mann von einem Bewährungshelfer begleitet. Außerdem muss der 30-Jährige 50 Stunden gemeinnützige Arbeit bei einer Behinderteneinrichtung leisten. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil sofort.

(RP)
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