Mönchengladbach Frehn-Prozess: Acht Jahre Haft

Mönchengladbach · Der 21-Jährige, der am 28. August den Polizeibeamten Michael Frehn bei einem brutalen Angriff schwer verletzte, wurde am Montag zu knapp acht Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sieht die Tat als versuchten Mord.

Der Angeklagte versteckte sich unter einem Aktendeckel, als die zahlreich erschienenen Medienvertreter ihre Kameras auf ihn richteten. Die jahrelange Gefängnisstrafe kassierte der junge Mann mit der braven Ponyfrisur im Frehn-Prozess von der Ersten Jugendkammer des Landgerichts unter anderem wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Widerstandsleistung. Grundsätzlich feindselig In einer ausführlichen Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Lothar Beckers detailliert auf das Prozessgeschehen ein.

Schließlich hatte der Angeklagte das Verbrechen nur mit einem kargen Satz zugegeben und ansonsten geschwiegen. Beckers erinnerte an die Tatnacht zum 28. August, als in Odenkirchen wegen eines Einbruchsversuchs im Supermarkt mehrere Polizeibeamte eingesetzt wurden. Kritisch wurde die Situation, als sich in Odenkirchen eine Personengruppe blicken ließ und aggressiv reagierte, als die Beamten eine Personenkontrolle ankündigten. Als die Polizeibeamten einen Randalierer überwältigen mussten, mischte sich der Angeklagte ein. Sein Vater brauche Hilfe, soll der Angeklagte damals gesagt haben und losgerannt sein. Tatsächlich war es nicht der Vater, der damals zu Boden gebracht wurde. Der 21-Jährige stürzte sich dennoch im vollen Lauf auf den 40 Jahre alten Polizeibeamten Michael Frehn und trat ihn ins Gesicht.

An Hilfe für den Vater habe der Sohn nicht mehr gedacht, als er den Randalierer am Boden sah, war Beckers überzeugt. Durch dieses Verhalten zeige der Angeklagte eine grundsätzlich feindselige Gesinnung gegen die Rechtsordnung. Das Opfer erlitt durch den Angriff schwere Trümmerfrakturen und Augenverletzungen.

So etwas habe er in zehn Jahren nicht gesehen, hatte ein medizinischer Gutachter erklärt. Bei der Urteilsfindung gingen Richter und Staatsanwältin davon aus, dass der 21-Jährige den Angriff mit Schuhen und nicht mit Socken startete. Freunde des Angeklagten hatten sich erinnert, dass der 21-Jährige damals ohne Schuhe losgerannt sei. Die Jugendkammer wertete das als Falschaussage. Der Angeklagte habe in der Augustnacht den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen und sich dabei eines heimtückischen Mordversuchs schuldig gemacht. Sowohl für Michael Frehn und als auch für dessen Kollegen war der Angriff des Angeklagten völlig überraschend gekommen.

Ungeschützt sei Frehn dem Tritt ausgesetzt gewesen. Auch bei der Anwendung von Erwachsenenstrafrecht hatte sich das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin angeschlossen. Im übrigen war der junge Mann nicht zum ersten Mal als Gewalttäter aufgefallen. Er ist einschlägig vorbestraft. Die Teilnahme an einem Antiaggressionstraining hatte er mehrfach abgelehnt. Bereits einen Monat vor dem Mordversuch war er aufgefallen, als er sich einer Polizeikontrolle widersetzte und die Beamten beleidigte. Auch dafür wurde der Angeklagte jetzt von der Jugendkammer be-straft. Außerdem muss er an Michael Frehn 25 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

(RP)
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