Mönchengladbach Prozess: Fahrer ließ Kinder nicht auf Zebrastreifen

Mönchengladbach · Im Februar hatte ein 37-jähriger Mönchengladbacher einen Bußgeldbescheid erhalten. Er habe mit seinem Fahrzeug an einem Zebrastreifen nicht angehalten, obwohl am Straßenrand zwei kleine Mädchen standen und offensichtlich den Fußgängerüberweg überqueren wollten, hieß es in der Anzeige der Polizei.

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Foto: ADAC

Gegen den Bußgeldbescheid hatte der Autofahrer rechtzeitig Einspruch eingelegt. Deshalb musste das Mönchengladbacher Amtsgericht den Fall am Montag verhandeln. Der aus Polen stammende Unternehmer ließ durch eine polnische Dolmetscherin erklären: "Ich will aussagen."

Tochter zur Schule gebracht

An dem Februarmorgen habe er seine Tochter zur Schule gebracht und sei auf der Neusser Straße unterwegs gewesen. An einem Zebrastreifen habe er drei spielende Kinder beobachtet, etwa einen Meter vom Fahrbahnrand entfernt. "Ich hatte Angst, die Kinder könnten jeden Moment auf die Straße springen", so der 37-Jährige im Gerichtssaal. Deshalb sei er mit seinem Fahrzeug Schritttempo gefahren und habe dabei den Zebrastreifen überquert. Am Ende des Fußgängerüberweges habe er, mit dem Heck noch auf dem Zebrastreifen, nicht weiterfahren können. "Vor mir standen ein Bus und andere Autos", erinnerte sich der Mann.

An der nächsten Kreuzung sei er von der Polizei angehalten worden. Er müsse mit einem Strafbescheid und Punkten in Flensburg rechnen, habe ihm ein Polizeibeamter erklärt. "Ich habe nicht verstanden, was der Polizist zu mir sagte", so der Autofahrer. "Offenbar warf man mir vor, die Kinder nicht auf den Zebrastreifen gelassen zu haben", ließ der 37-Jährige die Dolmetscherin übersetzen.

Vier Punkte in Flensburg

Anschließend berichtete ein 49-jähriger Polizeibeamter, was er an dem Februarmorgen zusammen mit einem Kollegen in der Nähe einer Grundschule gesehen hatte. Die beiden Polizeibeamten beobachteten damals den Zebrastreifen. Ihnen fielen die beiden achtjährigen Mädchen am Fahrbahnrand vor dem Zebrastreifen auf. "Sie waren beide komplett in Rosa gekleidet. Selbst der Schulranzen war rosa", erinnerte sich der 49-Jährige. "Sie wollten offensichtlich den Zebrastreifen überqueren. Aber der Autofahrer fuhr direkt durch, keine Schrittgeschwindigkeit", so der Zeuge. Am Nordring wurde der 37-Jährige angehalten. Am Ende verurteilte die Richterin den Autofahrer zu 80 Euro. Zudem bekommt er vier Punkte in Flensburg. "Sie hätten anhalten müssen", so die Richterin.

(RP/top)
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