Mönchengladbach Ex-Schiedsrichter muss für fünf Jahre hinter Gitter

Mönchengladbach · Am Ende waren die Richter der Zweiten Strafkammer des Landgerichts von der Schuld des Ex-Schiedsrichters überzeugt.

"In den Morgenstunden des 1. Mai 2010 war der Angeklagte im Nordpark mit dem Ziel unterwegs, ein Opfer für seine sexuellen Attacken zu finden", hieß es gestern in der Urteilsbegründung. Das Gericht hatte sich schließlich dem überzeugenden Plädoyer von Staatsanwältin Ulrike Siemund angeschlossen und den Familienvater wegen Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Vergeblich hatte der Mittvierziger beteuert: "Ich habe die Wahrheit gesagt und die Tat nicht begangen."

Aber das völlig aufgelöste Vergewaltigungsopfer war damals bei der Polizei aufgetaucht und hatte den fremden Autofahrer angezeigt. In der Mainacht hatte die Frau im Festzelt im Hockeypark an einer Feier teilgenommen und war auf dem Weg zu ihrem Freund. Der Autofahrer habe ihr angeboten, sie zu dem Freund zu fahren. Doch dann habe der Mann sein Fahrzeug auf ein Baustellengelände gelenkt, sie in ein Gestrüpp gezerrt und ihr dort sinngemäß gedroht: "Wenn du nicht mit mir schläfst, bring ich dich um." Danach gab sie jeden Widerstand auf.

Der Angeklagte hatte das Verbrechen bestritten und den damaligen Abend als friedliche Grillparty mit der Familie mit genauen Uhrzeiten geschildert, obwohl die Tat bereits vor zwei Jahren geschehen war. Nach der Grillparty sei er gegen zwölf Uhr zu seiner Mutter gefahren, habe auf dem Heimweg eine Frau im Nordpark auf der Straße sitzen sehen und ihr lediglich beim Aufstehen geholfen. Dessen Ehefrau hatte die Nacht zum 1. Mai genauso beschrieben und dem Angeklagten damit ein Alibi gegeben.

Doch weder Gericht noch Staatsanwältin glaubten der Ehefrau, der inzwischen ein Verfahren wegen Meineids droht. Auch eine Abriebspur an der Kleidung des Opfers, die mit der DNA des Angeklagten übereinstimmt, spielte bei der Verurteilung des Angeklagten eine Rolle. Diese Abriebspur könne nur durch engen Kontakt entstanden sein, so ein Gutachter. Vergeblich hatte der Angeklagte behauptet, die Spur stamme von seiner helfenden Hand.

(RP/rl)
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