Mettmann Brutale Schläger verurteilt

Düsseldorf · Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Mettmann sprach drei Angeklagte schuldig.Ein damals 19-Jähriger war in der Neujahrsnacht 2006 auf dem Jubiläumsplatz schwer verletzt worden.

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Mettmann hat gestern drei junge Männer verurteilt. Tatzeit war die Neujahrsnacht 2006, Tatort der Mettmanner Jubiläumsplatz. Ein junger Mann war dabei von Schlägern schwer verletzt worden und hatte eine 14 Zentimeter klaffende Kopfwunde und starke Prellungen erlitten. Einer der Angeklagten, der zur Tatzeit 21-jährige B., wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung (zwei Jahre Bewährungszeit) ausgesetzt. Er muss außerdem 150 gemeinützige Arbeitsstunden ableisten, einen Wohnungswechsel melden und die Kosten des Verfahrens tragen.

Räuberische Erpressung

Ein weiterer Angeklagter, der zur Tatzeit 16-jährige E.S. wurde wegen versuchter räuberischer Erpressung in einem mittelschweren Fall zu einer Jugendstrafe von 30 Stunden gemeinnütziger Arbeiteit verurteilt. Außerdem muss er an einem Anti-Aggressionstraining teilnehmen. Der im Jahre 2006 ebenfalls 16-jährige S. muss 150 Stunden ableisten. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der vierte Angeklagte, der 18-jährige J., wurde freigesprochen. Das Gericht folgte damit im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger von B. hatte für seinen Mandanten Freispruch gefordert.

Der Vorsitzende Richter Gerd Reuter schilderte den Tathergang: Gegen 2 Uhr in der Neujahrsnacht 2006 fordert der betrunkene E.S. auf dem Jubi von einem 54-jährigen Mettmanner 20 Cent Telefongeld. Der weigert sich. E.S. wird laut, baut eine Drohkulisse auf. „Es sah so aus, als ob er auf ihn losgehen wollte“, sagte Reuter. Das sieht P. (19). Er kommt dem 54-jährigen zu Hilfe und herrscht E.S. an. Schließlich verpasst P. dem Betrunkenen einen Faustschlag ins Gesicht. Der blutet aus der Nase. Kumpels von E.S. ihm sehen das und machen sich an die Verfolgung von P.: Der flieht vor der Horde, läuft um das Café zur Deutschen Bank, will dann zum Taxistand. S. ist einer der Verfolger. Das Gericht sah es aufgrund von Zeugenaussagen als erwiesen an, dass S. das Opfer P. verfolgt und geschlagen, beziehungsweise getreten hat. P. kommt auf seiner Flucht an der Verkehrsinsel an der Schwarzbachstraße zu Fall, wird getreten und geschlagen, rappelt sich auf, läuft in Richtung „Frankenheim“. Mittlerweile ist der Bruder von E.S. mit B. in einem Auto am Tatort eingetroffen. Beide nehmen an der Verfolgung teil. P. wird gegen die Scheibe der Gaststätte geworfen. B. soll ihm dann eine Flasche auf den Kopf geschlagen haben. Das Gericht glaubte P. der B. als Schläger identifiziert hatte. „Möglicherweise ist die Flasche danach zu Boden gefallen und abgebrochen. Dann muss jemand erneut mit der Flasche zugeschlagen oder gestoßen haben“, so Richter Reuter. Dadurch habe P. die klaffende Kopfwunde erlitten.

(RP)
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