Kommentar Jetzt Planungssicherheit schaffen

Die Büroklammern des Ratsbeschlusses zur Schließung der katholischen Barbara-Gerretz-Grundschule waren so ziemlich das einzige, was der Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster in seiner Begründung nicht kritisiert hat. Ansonsten gaben die drei Richter auf den 13 Seiten jedem bisher vorgebrachten Argument der Initiative "Rettet Barbara" Recht: Die Politiker im Stadtrat haben mit ihrem Beschluss den Elternwillen nicht ausreichend gewürdigt, mit einer fehlerhaften Prognose gearbeitet, vor allem aber: den Charakter der katholischen Bekenntnisschule verkannt. Dies ist der wesentliche Fingerzeig des Senats: Eine katholische Grundschule mit guten Anmeldezahlen zu schließen – damit dürfte Meerbusch bei Gericht nicht durchkommen.

Die Stadt verweist nun öffentlich darauf, dass sie Alternativen geprüft habe. Ein nicht-öffentlicher Arbeitskreis diskutierte monatelang die Schließung. Nur 15 Tage, nachdem die Schulschließung erstmals ohne Darlegung einer Alternative im Schulausschuss diskutiert wurde und eine Mitarbeiterin des Rechtsamts den Status der Bekenntnisschule der BGS infrage stellte, war das Aus der BGS beschlossene Sache. Jetzt müssen Politik und Verwaltung schnell Planungssicherheit schaffen: Eltern von Erstklässlern müssen noch vor den Anmeldetagen wissen, ob ihr Kind die vollen vier Jahre an der BGS bleiben kann. Sonst riskiert die Stadt, dass weniger als 15 Kinder angemeldet werden. Dann müsste die BGS nämlich doch schließen – als Folge eines unrechtmäßigen Ratsbeschlusses. Diesem Vorwurf kann sich niemand aussetzen wollen. Martin Röse

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort