Schwerpunkt Barbara-Gerretz-Schule Schuldezernentin widerspricht Senat

Die Begründung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat gestern im Rathaus Erstaunen ausgelöst. "Das Gericht wirft uns vor, Alternativen zur Schließung der Barbara-Gerretz-Schule nur unzulänglich geprüft zu haben – und dies in einer bislang nicht gekannten Schärfe. Dem müssen wir entschieden widersprechen", erklärte Schuldezernentin Angelika Mielke-Westerlage gestern Nachmittag.

Von einer Fortführung der katholischen Barbara-Gerretz-Schule am Standort Neusser Feldweg, die das OVG eine "ernsthaft in Betracht zu ziehende Alternative" nennt, hätten die Fachleute der Bezirksregierung und des Kreisschulamtes klar abgeraten, betonte sie. "Natürlich haben wir auch die Variante geprüft, die katholische Grundschule an der Görresstraße oder am Neusser Feldweg nur einzügig als Verbundschule neben einer einzügigen Gemeinschaftsgrundschule fortzuführen." Beide Varianten hätten die Fachleute der Bezirksregierung aus schulfachlichen Erwägungen heraus als "nicht genehmigungsfähig" eingestuft.

Kernpunkt der Kritik des Senats des OVG: Die Stadt habe den Charakter der Bekenntnisschule verkannt. "Zu dieser Frage hatte sich allerdings der von der Stadt beauftragte Sachverständige von der Technischen Universität Dortmund eindeutig anders geäußert", sagt Mielke-Westerlage: "Er hatte im Vorfeld – unter anderem im Auftrag mehrerer Kommunen – das Schulwahlverhalten von Eltern intensiv untersucht. Dabei war der Gutachter zu der Erkenntnis gelangt, dass die Konfession als Schulwahlmotiv bei den meisten Eltern heute nur noch eine untergeordnete Rolle spiele."

Insgesamt löse der Beschluss aus Münster Verunsicherung für weitere anstehende Entscheidungen aus. "Eine Kommune, die in enger Zusammenarbeit mit Genehmigungsbehörden und nach gutachterlicher Beratung Beschlüsse fasst, muss sich auch darauf verlassen können, dass die Entscheidungen Bestand haben", sagte Mielke-Westerlage. "Das sehe ich jetzt nicht mehr."

Wie die Entscheidung aus Münster nun in die Praxis umgesetzt werden kann, müsse jetzt gründlich geprüft und anschließend diskutiert werden, kündigte Mielke-Westerlage an. "Natürlich akzeptieren wir die Entscheidung des Gerichts." Es sei aber schon frappierend zu sehen, wie deutlich die Rechtsauffassung der Münsteraner Richter von der des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf abweiche. Diese hatten den Beschluss des Rates, die Barbara-Gerretz-Schule sukzessive auslaufen zu lassen, für rechtmäßig erklärt und der Stadt eine "intensive Abwägung aller Belange" bescheinigt.

(mrö)
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