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Meerbusch Gutachter muss korrigieren

Düsseldorf · Der von einem Gutachterbüro ermittelte Mietspiegel für Meerbuscher Sozialwohnungen musste massiv nachgebessert werden. Die "angemessenen" Quadratmetermieten stiegen um 50 Prozent von 4,59 auf 6,92 Euro.

Wie viel darf die Wohnung eines Hartz-IV-Empfängers kosten? Eine hochpolitische Frage, schließlich kommt die öffentliche Hand für die Miete auf. Der Rhein-Kreis zahlte im vergangenen Jahr 70 Millionen Euro für Hartz-IV-Mieten. Der Kreis hat nun ein Gutachten zur "angemessenen Miethöhe" in Auftrag gegeben — in der Hoffnung damit deutlich Geld zu sparen.

Die für Meerbusch ermittelten Zahlen sorgten bei der Politik zunächst für Kopfschütteln und mussten um gut 50 Prozent nachgebessert werden. Das Resultat wird heute im Sozialausschuss vorgestellt (17 Uhr, Dr.-Franz-Schütz-Platz).

In der ersten Version ging der Hamburger Gutachter davon aus, dass zwischen Büderich und Bösinghoven eine Netto-Kaltmiete von lediglich 4,59 Euro pro Quadratmeter (bei Wohnungen unter 45 Quadratmeter) "angemessen" sei. Meerbusch wäre danach der günstigste Mietstandort im gesamten Kreis. Sogar in Rommerskirchen wäre die entsprechende Quadratmetermiete höher (5,74 Euro).

Was auf den ersten Blick nach Mieterparadies klingt, hat eine Kehrseite: Der Mietspiegel ist auch die Richtschnur dafür, bis zu welcher Höhe Mieten erstattet werden. Ein Drittel der Meerbuscher Sozialmieter hätte auf einen Schlag in "zu teuren" Wohnungen gelebt. Möglicherweise wäre es reihenweise zu Konflikten mit dem Amt gekommen. Der Kreis musste sich von Fachleuten vorhalten lassen, mit marktfremden Zahlen zu jonglieren — und letztlich eine Verdrängung von Hartz-IV-Beziehern aus Meerbusch und Neuss Richtung Jüchen und Rommerskirchen zu provozieren.

Das Zahlenwerk des Gutachtens hielt einer genaueren Betrachtung nicht stand. Für Meerbusch stellte sich etwa heraus, dass der Gutachter 1365 Wohnungen von Bauverein und GWG Viersen überhaupt nicht in die Rechnung einbezogen hatte.

Laut der neuen Zahlen gelten nun für Meerbusch 6,92 Euro als angemessene Nettokaltmiete (bis 45 Quadratmeter). Hinzugerechnet werden noch Kosten für Grundsteuer, Wasser, Aufzug, etc., so dass am Ende eine Kaltmiete von bis zu 7,96 Euro übernommen wird.

Nach den neuen Zahlen würden immer noch 411 Sozialmieter in "zu teuren Wohnungen" leben (nach den alten Zahlen waren es 663). Von den 70 Millionen Euro Miete für Bedürftige im Kreis werden 20 vom Bund übernommen. Die restlichen 50 Millionen zahlen die Kreis-Kommunen jeweils zur Hälfte über die Kreisumlage und über individuelle Zahlungen der Städte, die sich nach der Zahl der Hilfeempfänger richten.

Da es in Meerbusch prozentual wenig Hartz-IV-Empfänger (etwa 2400) gibt, kommt die Stadt vergleichsweise "gut weg" und muss lediglich etwa 2,47 Millionen Euro aufbringen.

(RP)
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