Leverkusen Radio und TV gratis in Flüchtlingswohnungen

Leverkusen · Stadt soll jetzt die Beitragsfreiheit von Radio- und Fernsehgebühren für alle Flüchtlingsunterkünfte und -Einzelwohnungen anmelden.

Was ist was - Begriffe zum Thema Flüchtlingsunterkünfte
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Foto: dpa, rwe lof

Ein weiteres Kapitel wird nun in dem Problemfall aufgeschlagen, dass Flüchtlinge vor allem in der größten Unterkunft der Stadt an der Sandstraße fälschlicherweise zur Gebührenzahlung für Fernsehen und Radio herangezogen werden sollten. Für den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (vormals GEZ) hatte dessen Sprecher Christian Greuel zwar prompt auf unsere Berichterstattung reagiert. Er hatte zugesichert, dass die Asylbewerberunterkünfte in Leverkusen keine weiteren Anschreiben zum Rundfunkbeitrag erhalten.

Nun gibt es aber in Leverkusen einen großen Teil von Flüchtlingen, die nicht (mehr) in Sammelunterkünften, sondern auf dem freien Wohnungsmarkt leben. Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages sind aber zunächst einmal nur Asylbewerber, die in Flüchtlingsheimen wohnen, vom Rundfunk(- und TV)-Beitrag befreit.

Greuel sicherte auf Nachfrage der RP nun gestern auch zu, dass die Stadt Leverkusen und Caritas, die die Flüchtlinge betreut, die entsprechenden Befreiungsanträge für einzelne Flüchtlingswohnungen zugeschickt bekommen. Die Stadt müsste dann auf den Vordrucken des Beitragsservices die Adressen der Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünfte melden. So könne sichergestellt werden, dass Menschen, die unter den entsprechenden Adressen gemeldet sind oder werden, gar nicht erst angeschrieben würden. Adressen von einzelnen Wohnungen, in denen Asylbewerber vorübergehend untergebracht werden, könnten maximal für zwölf Monate beitragsbefreit werden, informiert der Sprecher des Beitragsservice.

Greuel spezifizierte gestern außerdem, die Flüchtlinge in den Häusern an der Sandstraße hätten nur Klärungsschreiben, keine Gebührenbescheide der vormaligen GEZ, dem jetzigen Beitragsservice, erhalten. In den Klärungsschreiben werde zunächst angefragt, ob schon jemand im Haushalt Gebühren entrichte. Wenn keine Antwort komme, werde nach sechs Wochen eine Erinnerung geschickt. "Wenn dann immer noch nichts kommt, dann gibt es automatisch eine Zahlungsaufforderung. Der Gebührenbescheid kann sich dann bis zu einem halben Jahr hinziehen", informiert der Sprecher der Beitragskommunikation.

Bei der Stadt Leverkusen war indes über diese Regelungen auch in den Fachämtern kein Informationsschreiben des Beitragsservices aufzufinden, wie eine Nachfrage der RP bereits am Vortag ergab.

Das erklärte Greuel gestern so: "Wir haben nicht jede einzelne Stadt angeschrieben, sondern den Städtetag, sozusagen als Dachverband der Städte. Wir sind davon ausgegangen, dass der die Informationen auch an die Städte weitergegeben hat." Da aber möglicherweise die Information auch in anderen Städten nicht angekommen sei, werde der Verteiler jetzt erweitert. "Wir schreiben jetzt auch direkt die Städte, Kommunen und auch gleich die Sozialverbände wegen der Beitragsbefreiung mit an", sicherte der Sprecher gestern zu.

(RP)
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