Urteil in Köln Polizei: Auch Steuersünder mussten sich nackt machen

Leverkusen/ Köln · Rund 10.000 Personen landen jährlich in den Zellen der Kölner Polizei. Bis vor Kurzem mussten sich dort alle komplett ausziehen. Dieses Praxis hat ein Gericht jetzt gestoppt.

 Willkommen in NRWs größter Gewahrstelle: Pritsche, Edelstahl-Toilette und Fenster ohne Aussicht gehören zur Serienausstattung der Zellen in Kalk.

Willkommen in NRWs größter Gewahrstelle: Pritsche, Edelstahl-Toilette und Fenster ohne Aussicht gehören zur Serienausstattung der Zellen in Kalk.

Foto: Polizei

Geschlecht, Alter, Delikt - das alles spielte keine Rolle: Wer von der Kölner Polizei in Gewahrsam genommen wurde, der musste sich komplett ausziehen. Inklusive Strümpfe und Unterhose, so sah es bis vor Kurzem die entsprechende Dienstanweisung des Präsidiums vor. Das Vorgehen wurde nun durch die Klage einer Frau bekannt, die im Sommer 2013 gegen ihre Willen entkleidet wurde. Das Verwaltungsgericht gab ihr Recht. Eine Berufung gegen das Urteil (das der Behörde noch nicht schriftlich vorliegt) ist möglich, aber eher unwahrscheinlich. Zumal die Behörde ihre generelle Anordnung zum Entkleiden bereits außer Kraft gesetzt hat, als sich deren Rechtswidrigkeit Ende November in der mündlichen Gerichtsverhandlung andeutete.

An der Zahl der Ingewahrsamnahmen dürfte dies nichts ändern. Bei rund 10. 000 Personen (davon ist etwa ein Zehntel weiblich) hat sich diese zuletzt pro Jahr eingependelt. Egal, ob jemand in Opladen, Wiesdorf oder Köln-Ehrenfeld von der Polizei aufgegriffen wird: Er wird - nach einer Durchsuchung seiner Kleidung und dem Verfrachten in einen Streifenwagen - zur Wache nach Kalk gefahren. 66 Zellen (meist Einzelzellen) summieren sich hier zu NRWs größter Gewahrstelle. Die Ausstattung ist in höchstem Maße spartanisch: Die Toilette ist ein in Edelstahl gefasstes Loch im Boden, die Pritsche wenig einladend. Waschbecken oder Fenster mit Aussicht? Fehlanzeige!

Bevor dort jemand Zutritt bekommt, erfolgt zunächst eine weitere Untersuchung der Kleidung, zudem müssen alle Gegenstände, einschließlich Schuhe und Gürtel, abgegeben werden. In der Zelle folgte schließlich die unrechtmäßige Durchsuchung: Egal, ob jemand zur Ausnüchterung, wegen Steuerhinterziehung oder einer Gewalttat kurzfristig hier einsitzen musste: In der Zelle erfolgte in der Vergangenheit immer eine Inspektion der Körperoberfläche, "inklusive Mund und Gesäßfalte, denn die sind für manchen probate Verstecke", erläutert Polizeisprecher Christoph Gilles. Er ergänzt, dass dies keine bevorzugte Aufgabe gewesen sei: "Längst nicht jeder kam frisch aus der Dusche." Nun werde in jedem Einzelfall durch den Dienstgruppenleiter geprüft, ob ein Entkleiden nötig ist. Ob also etwa eine Gefährdung von der Person für sich selbst oder für andere ausgehen könnte.

Diejenigen, die einer Straftat verdächtigt werden, werden in der Folge vernommen und eventuell dem Haftrichter vorgeführt. Wer ins Gefängnis geschickt wird, für den fährt am Nachmittag ein JVA-Bus vor, der ihn nach Ossendorf bringt. Alle anderen bekommen irgendwann ihre Gegenstände wieder und werden vor die Türe gesetzt. Wer zur Ausnüchterung da war, darf raus, "wenn er wieder Herr seiner Sinne ist" (Gilles). Erfahrungsgemäß sei dies bei unter einer Promille so weit. Draußen sei jeder auf sich gestellt. Wer ein Taxi möchte, muss sich selbst eins besorgen. "Aber", sagt Gilles, "die Anbindung durch U- und S-Bahn ist hier ja gut."

(RP)
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