Krefeld Kinderschänder nach Flucht in Haft

Krefeld · Ein verurteilter Kinderschänder, der am Donnerstag einem weiteren Prozess wegen sexuellen Missbrauchs fernblieb, wurde festgenommen. Er hatte sich bei der Polizei beschwert, weil sein Wohnungsschloss ausgetauscht wurde.

Der verschwundene Kinderschänder, der am Donnerstag nicht zu seiner Verhandlung vor dem Landgericht erschienen war, befindet sich jetzt in Untersuchungshaft.In der Nacht von Donnerstag auf Freitag meldete sich der Mann selber bei der Polizei, weil er nicht in seine Wohnung komme. Der Schlüsseldienst hatte am Donnerstag das Türschloss ausgewechselt. Die Beamten hielten den 64-Jährigen gleich fest.

Am Donnerstag hatte sich der einschlägig vorbestrafte 64-Jährige einem Verfahren wegen Kindesmissbrauchs entzogen. Daraufhin war ein Haftbefehl ergangen. Nach dem Grund gefragt, warum er nicht zur Verhandlung kam sagte er, er habe es versäumt, zum Gericht zu gehen. Außerdem berichtete er nach Angaben der Pressestelle des Landgerichts von einer geplanten Fahrt ins Ausland. Wegen Fluchtgefahr bleibt der 64-Jährige vorläufig in Haft.

Schlüsseldienst öffnete die Tür

Der Krefelder steht im Verdacht, im August vergangenen Jahres sexuelle Handlungen an einem Mädchen aus der Nachbarschaft vorgenommen zu haben. Die erste Strafkammer hatte am Donnerstag vergeblich auf ihn gewartet. Weil sein Verteidiger besorgt um den Gesundheitszustand seines Mandanten war, hatte die Richterin erst Polizeibeamte zur Wohnung geschickt und dann die Türe von einem Schlüsseldienst öffnen lassen.

Die Wohnung war allerdings leer, daraufhin war die Fahndung eingeleitet worden. Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt. Deshalb lag auch die Vermutung nahe, dass er sich durch Flucht einer erneuten Verurteilung entziehen wollte.

Erst im Januar war der ehemalige Berufskraftfahrer auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Über Jahre hinweg hatte er seinen Stiefneffen sexuell missbraucht. Das Gericht war davon ausgegangen, dass die Übergriffe vom Kindergartenalter bis zum achten Lebensjahr stattgefunden hatten.

Revision verworfen

Bei der letzten Tat im Jahr 2008 war der Junge schon im Heim und hatte eine Freundin aus dem Kinderheim mitgebracht. Die Kinder hatten sich Kirmesgeld von dem Angeklagten abgeholt und waren sexuell belästigt worden. Das Mädchen hatte den Vorfall später ihrer Erzieherin geschildert. Der 64-Jährige hatte die Taten bestritten.

Gegen das Urteil war er in Revision gegangen. Die wurde erst in dieser Woche vom Oberlandesgericht verworfen. Dem Strafantritt hätte demnach nichts mehr im Wege gestanden.

(bil)
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