Kevelaer Mietwohnungen werden in Kevelaer fünf Prozent teurer

Kevelaer · Eigentümer dürfen Zuschläge für energetische Sanierung ansetzen. Isolierfenster gelten heute als Mindest-Standard.

Trotz günstiger Bauzinsen besitzt auch in Kevelaer nicht jeder Wohneigentum. Wer zur Miete wohnt, möchte wissen, ob die Summe, die er jeden Monat zu zahlen hat, angemessen ist. Da gibt es viel zu vergleichen: Wie groß ist die Wohnung, aus welcher Zeit stammt sie, ist die Lage gut oder nur mäßig? Der Mietspiegel ermöglich es Mietern und Vermietern, das passende Entgelt für jede Wohneinheit zu ermitteln. Der gerade neu aufgelegte Mietspiegel von Kevelaer berücksichtigt einen um fünf Prozent angehobenen Richtwert gegenüber 2010 und der Marktentwicklung angepasste Zu- und Abschläge.

Grundsätzlich sind an der Entstehung des Mietspiegels der Gutachterausschuss für Grundstückswerte, der Haus- und Grundeigentümer-Verein und der Mieterschutzverein beteilgt; zusätzlich gehören in Kevelaer der Immobilienmakler Eck und der Bürgermeister dazu. Der Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Mieten. Um mehr als 20 Prozent sollte die jeweilige Miete nicht über der "ortsüblichen" liegen; ab etwa 50 Prozent "Aufschlag" kommt der Straftatbestand "Mietwucher" in Betracht.

Soviel müssen Mieter in Kevelaer durchschnittlich zahlen: Kleine Altbauwohnungen (bis 1969) kosten pro Quadratmeter 4,50 Euro, für Wohnungen mittlerer Größen (bis 75 Quadratmeter) werden 4,35 Euro angesetzt, bei großen großen Wohnungen (ab 95 Quadratmeter) sollte der Quadratmeter für 3,95 Euro zu haben sein. Neubauwohnungen sind deutlich teurer. Kleinwohnungen werden in diesem Bereich mit 7,10 Euro pro Quadratmeter angesetzt, große Wohnungen mit mindestens 5,80 bis 6,50 Euro. Immer ist die Netto-Kaltmiete gemeint, Betriebs- und Nebenkosten kommen also dazu. Grundsätzlich geht die Stadt Kevelaer davon aus, dass auch einfache Wohnungen heute Isolierfenster und Zentralheizung besitzen, es Warmwasser gibt und sich Bad und WC nicht auf dem Flur befinden. Wenn nur eines dieser Kriterien nicht erfüllt ist, können vom Mietzins acht Prozent abgezogen werden.

Teurer darf ein Vermieter die Wohnung ansetzen (+ 15 Prozent), wenn das Gebäude komplett gedämmt ist — das haben viele Eigentümer seit der Einführung des Energiepasses getan. Bei jeder Neuvermietung muss der Eigentümer den Energiebedarf de Gebäudes nachweisen. Abschläge sind unter anderem möglich, wenn ein Abstellraum fehlt oder der Bewohner Lärmbelästigung in Kauf nehmen muss.

(nik)
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