Streit um den Stodiek-Wohnpark Vertragspartner einigten sich nach Treffen

Streit um den Stodiek-Wohnpark · Im Streit um die Gestaltung der Bebauung auf dem Gelände der ehemaligen Düngemittel-Fabrik Stodiek an der L390 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Stadt Kaarst und die Stodiek Europa Immobilien AG jetzt mit seinem Beschluss zurück an den Verhandlungstisch gezwungen. Die Richter lehnten den Antrag der Stadt Kaarst auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab.

Mit ihrem Antrag hatte die Stadt erreichen wollen, dass die geplante Bebauung vom Investor doch - wie besprochen mit Fassadenvorsprüngen, Kellerersatzbauten und unabhängig vom Haus nutzbarer Atriumbauten im Garten - realisiert werden müsse. Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung vom 15. März: Der Durchführungsvertrag und der vorhabenbezogene Bebauungsplan für den Wohnpark "An der Sonnenuhr" seien "unwirksam".

Gestalterische Details hätten nicht im Durchführungsvertrag, sondern im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgezurrt werden müssen. Nach einem Spitzentreffen legten beide Vertragspartner nun Freitag "definitiv" ihre Auseinandersetzung bei. In einer gemeinsamen Erklärung formulierten die Kontrahenten dies so: "Die Stadt Kaarst und Stodiek vereinbarten, bei der Realisierung dieses vorbildlichen Projektes in Zukunft eng zu kooperieren."

Die Stadt sagte zu, "auf rechtliche Schritte zu verzichten, da die im Bau befindlichen Maßnahmen bereits den wesentlichen geäußerten Bedenken der Stadt Kaarst Rechnung tragen und bisher noch offene Punkte einvernehmlich geklärt werden konnten". Der Wohnpark Kaarst mit 140 Einfamilienhäusern werde "planmäßig realisiert", die ersten 34 Häuser sollen bereits Anfang 2003 an die Erwerber übergeben werden.

Bürgermeister Franz-Josef Moormann erklärte Freitag in einem Pressegespräch: "Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes ist kurz aber heftig." Die Richter hätten nach Aktenlage entschieden. Und Moormann räumte ein: "Wir würden so was nie mehr so machen." Die Verwaltung sei "nicht so erfahren im Umgang mit dem relativ neuen Instrument des Vorhaben- und Erschließungsplanes gewesen", das ja erst Ende der 90er Jahre entwickelt und in Kaarst erstmals bei einem Projekt dieser Größenordnung angewandt worden sei.

Moormann: "Wir haben Rechtsfehler gemacht. Uns ist ins Stammbuch geschrieben worden: Wir haben spezielle Dinge zu einzelnen Bauprojekten im Durchführungsvertrag belassen, die wir im Bebauungsplan hätten regeln sollen." Dennoch wertete der Verwaltungschef es als einen "Erfolg der Stadt", dass sich der Investor nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts bei dem Treffen am vergangenen Donnerstag den Kaarster Interessen angenähert habe. Konsequenz: "Wir haben zugesagt, nicht in die nächste Instanz zu gehen", so der Bürgermeister.

Stadt-Pressesprecher Klaus Stevens: "Wir sind zwar rechtlich der Verlierer, aber praktisch der Gewinner, weil unsere Vorstellungen doch noch zum Zuge kommen." So sollen Kellerersatzräume als überdachte Holzkonstruktionen gestaltet und Pergolen oben wie gartenseitig geschlossen werden, falls der Erwerber den Ausbau zum Nebengebäude wünsche. SPD-Ratsherr Ulf Imiela erklärte Freitag auf Anfrage der NGZ: "Die Verträge waren schlecht formuliert."

Seine Fraktion habe daher den Gang der Stadt zum Verwaltungsgericht abgelehnt. Imiela: "Wir hatten Angst, dass die Stadt den Prozess verliert." Der Sozialdemokrat bezeichnete die ganze Angelegenheit als "mittleren Skandal" und erklärte: "Die Prüfung juristischer Verträge kann doch nicht den Baufachleuten überlassen bleiben."

Vor diesem Hintergrund hielt Imiela den Beschluss des Verwaltungsgerichtes "keineswegs für einen Erfolg der Stadt". Er betonte: "Das Verfahren hat Geld gekostet. Wir behalten uns eine Prüfung vor, um die Verantwortlichkeiten zu klären." Bettina Holleczek

(NGZ)
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