Jüchen Jüchens langer Weg von der Gemeinde bis zum Stadtrecht

Jüchen · Die Gemeinde Jüchen soll nach Wunsch der Unternehmer Stadtrecht bekommen. Das Präfix "Stadt" bringe schließlich einen erheblichen Imagegewinn mit sich - ein Katalysator für die Wirtschaft.

Doch laut Martin Lehrer, Sprecher des Städte und Gemeindebunds NRW, biete Stadtrecht noch mehr Vorteile. "Stadtrecht ist kommunale Selbstbestimmung. Es gibt einen ganzen Strauß neuer Funktionen", sagt Lehrer. Allerdings muss in einigen Bereichen auch die Verwaltung aufgeblasen werden, weshalb sich viele Kommunen beide Szenarien durchrechnen lassen, was für sie günstiger kommt, erklärt Lehrer.

Und auch Jüchen wird das im Gemeinderat nun klären. Doch ist Eile geboten. Sollte die Entscheidung pro Stadt ausfallen, und der Antrag von den drei übergeordneten Instanzen Kreistag, Bezirksregierung und letztlich Landesinnenministerium abgesegnet werden, würden noch Jahre vergehen, bevor Jüchen zur Stadt erhoben wird. Wird dem Antrag noch vor Jahreswechsel stattgegeben, ist erst der 1. Januar 2019 der Tag zur Stadternennung. "Durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung tritt eine solche Änderung immer zum 1.

Januar des auf die Verkündung folgenden übernächsten Kalenderjahres in Kraft", erklärt eine Sprecherin der Bezirksregierung. Sollte die Ausarbeitung der Anträge länger dauern, fällt das Datum automatisch auf dem 1. Januar 2020. Jüchen ist seit 2012 kontinuierlich gewachsen. Derzeit leben 23.691 Menschen dort. In Anbetracht des gesunden Wachstums ist nicht auszuschließen, dass bis 2020 Jüchen mehr als 25.000 Einwohner hat. "Eine Gemeinde ist dann von Amts wegen zur Mittleren kreisangehörigen Stadt zu bestimmen, wenn ihre maßgebliche Einwohnerzahl an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen mehr als 25.

000 Einwohner beträgt", sagt eine Sprecherin des Innenministeriums.

(KT)
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