Jüchen Bewährungsstrafe für Jüchener Waffensammler

Jüchen · Weil er in seinem Keller ohne Waffenschein Kriegs-Waffen aufbewahrte, ist ein Mann aus Jüchen verurteilt worden. Nach der Verhandlung wirft er sinngemäß die Flinte ins Korn. Nähmaschinen sind seine neue Leidenschaft.

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat einen 53-jährigen Mann aus Jüchen für ein Jahr auf Bewährung verurteilt. Nach Urteil des Gerichts, ist es bewiesen, dass der Mann ohne entsprechende Genehmigungen oder Waffenscheine 20 teils schussbereite Maschinengewehre und Revolver in seinem Keller aufbewahrte. "Neben vielen weiteren Waffenteilen ist auch Munition gefunden worden", sagt der Mönchengladbacher Gerichtssprecher Jan-Philip Schreiber.

Das Flaggschiff des umfangreichen Waffenarsenals war ein Heckler&Koch G3 - ein vollautomatisches Sturmgewehr, das noch heute von der Bundeswehr und 80 weiteren Staaten verwendet wird. Pro Minute kann das Gewehr, das seit nunmehr 60 Jahren produziert wird, bis zu 600 Schuss abfeuern. Kofi Annan, ehemaliger UN-Generalsekretär, zählte den deutsche Exportschlager einst zu den "Massenvernichtungswaffen des 21. Jahrhunderts".

"Der Besitz des Maschinengewehrs Heckler&Koch G3 wiegt strafrechtlich schwer, weil es sich bei der Waffe um ein Schnellfeuergewehr handelt", sagt Jan-Philip Schreiber. Zur Sammlung gehörten auch mehrere Revolver, "einige davon historisch", sagt der Gerichtssprecher. Aber auch halbautomatische Gewehre. Dazu gehörten unter anderem ein englisches "Pattern 1914 Rifle" aus dem ersten Weltkrieg, ein österreichisches "Steyr 88" (1982), ein "Remington Speedmaster m552" (1894), ein italienisches Terni (1884) sowie das deutsche "Mauser Modell 98". Das Modell kam vor allem im Zweiten Weltkrieg bei der Wehrmacht zum Einsatz und wurde von 1934 bis 1945 produziert.

Der Angeklagte aus Jüchen zeigte sich vor Gericht geständig und hat den unrechtmäßigen Besitz der Waffen eingeräumt. Er erklärte, dass er die Waffen als Sammler auf Flohmärkten erworben habe. "Wir wissen zwar nicht, was für Flohmärkte das sind", sagt der Gerichtssprecher. "Es besteht in Anbetracht der vielen historischen Waffen jedenfalls kein Zweifel, dass der Mann die Waffen nicht für einen anderen Zweck, als sie zu sammeln, erworben hat", sagt Jan-Phillip Schreiber.

Die Behörden waren im März 2014 durch Auswertungen eines Internetportals auf den 53-Jährigen aufmerksam geworden. Nach ihren Ermittlungen im Internet erwirkte die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss. Am 20. März erfolgte die Hausdurchsuchung.

Der Mann musste ein lange Freiheitsstrafe befürchten. Für unerlaubten Waffenbesitz ist die Höchststrafe fünf Jahre Haft. Der Staatsanwalt hatte in der Verhandlung für eine 16 Monate lange Gefängnisstrafe plädiert. Das Amtsgericht kam jedoch der Verteidigung nach, die auf einen minderschweren Fall plädierte. Die Strafe ein Jahr auf Bewährung akzeptierten beide Seiten. Das Urteil ist somit bereits rechtskräftig.

Der 53-Jährige hat offenbar seine Lehre aus dem Fall gezogen und wirft sinngemäß die "Flinte ins Korn". Er lasse sein Hobby ruhen. Waffen kämen ihm nicht mehr ins Haus, habe er gesagt. Stattdessen habe er schon eine andere Leidenschaft entdeckt. Er sei jetzt auf Nähmaschinen umgestiegen, berichtet Jan-Philip Schreiber. Die sichergestellten Waffen liegen derzeit noch bei der Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft. Sie werden keinem Museum zugeführt, sondern - ähnlich wie bei sichergestellten Drogen üblich - vernichtet.

(NGZ)
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