Hückeswagen Kräftige Kopfnuss gegen Kellner - Jugendgericht verhängt Geldstrafe

Hückeswagen · Eine Menge Alkohol hatten drei junge Männer "getankt", noch bevor sie am 5. April eine Kneipe in Wipperfürth betraten. Dort kam es um Mitternacht zu einer Attacke gegen den Kellner. Dieser erhielt von einem der Männer, einem 21-jährigen Hückeswagener, eine so kräftige Kopfnuss, dass er rückwärts gegen die Küchentür stieß.

Nun musste sich der Hilfsarbeiter vor dem Amtsgericht in Wipperfürth wegen Körperverletzung verantworten. "Ich weiß von dem Abend selber nicht mehr so viel", sagte der 21-Jährige aus. "Vielleicht bin ich auch nur geschubst worden und dabei gegen den Kellner getorkelt", versuchte er sich von der Tat freizusprechen. Dagegen stand jedoch die Polizeiaussage einer seiner Freunde, der die Kopfnuss gesehen haben will.

Der Hückeswagener bedauerte, was passiert war, und räumte die Tat schließlich ein. Er machte auch keinen Hehl aus seiner Vorliebe für Alkohol. "Wenn wir trinken, übertreiben wir es meistens", gab er zu. Der Staatsanwalt mahnte: "So einen Filmriss sollte man nicht allzu oft haben, zumal Sie demnächst ein Praktikum und anschließend eine Ausbildung beginnen wollen." Eine Reifeverzögerung des Hilfsarbeiters schloss das Gericht aus. Daher griff der Richter auf das Erwachsenenstrafrecht zurück. Gegen Zahlung einer Geldstrafe wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. "Wir wollen Ihnen bei einer Ausbildung keine Steine in den Weg legen", begründete er die Einstellung. Der Hückeswagener muss nun 150 Euro Schmerzensgeld an das Opfer und weitere 350 Euro an die Kriminalitätsopferhilfe "Weißer Ring" zahlen.

Dem betroffenen Kellner möchte der Hückeswagener das Geld persönlich übergeben. "Dann nutzen Sie die Gelegenheit auch gleich für eine Entschuldigung", regte der Richter an.

(heka)
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